-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
-
Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition
-
Deutscher Wetterdienst warnt vor möglichem neuem Hitzerekord und Unwettern
-
Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"
-
Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor
-
Israel und Libanon vereinbaren Weg zum Frieden - Hisbollah-Anhänger protestieren
-
Ägypten verpasst Gruppensieg im "Pride Match"
-
Blamage verhindert: Trossard führt Belgien in K.o.-Runde
-
Iran und USA greifen einander trotz Waffenruhe erneut an
-
Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben
-
WM: Mehrere Teams "auf der Couch" in die K.o.-Phase
-
DFB-Auswahl trifft im Sechzehntelfinale auf Paraguay
-
Böser Torwartpatzer: Spanien weiter, Uruguay raus
-
WM-Wunder wird wahr: Kap Verde erreicht K.o.-Runde
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in München erwartet
-
Burkina Faso bricht Beziehungen zu Frankreich ab - Paris beklagt "feindseligen" Schritt
-
Hisbollah-Anhänger protestieren in Beirut gegen Libanon-Israel-Abkommen
-
Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor
-
Kantersieg gegen Irak: Senegal darf aufs Weiterkommen hoffen
-
USA greifen Ziele im Iran als Vergeltung für Angriff auf Frachter an
-
Turbo-Dreierpack: Dembélé-Show bringt Les Bleus Gruppensieg
-
Eurojackpot geknackt: 87 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Israel, der Libanon und die USA unterzeichnen Rahmenabkommen
-
UNO: Über 50.000 Vermisste nach Erdbeben in Venezuela - Helfer aus dem Ausland gelandet
Marke "Ballon d'Or" bleibt für Fußballshow erhalten
Im Streit um den französischen Fußballpreis "Ballon d'Or" haben beide Seiten einen Teilerfolg erzielt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg bleibt die Marke für die Show zur Preisverleihung bestehen. Sie verfällt aber im Bereich Fernsehen und Medien. (Az.: T‑478/21)
Der "Ballon d'Or" (Goldener Ball) wird seit 1956 jährlich als Preis von der französischen Fußball-Fachzeitschrift France Football an die besten Fußballspieler vergeben. 2006 wurde "Ballon d'Or" auch als Marke unter anderem für Pokale, Bücher, Telekommunikation, Radio- und Fernsehunterhaltung, Unterricht und Training eingetragen. Die Rechte liegen bei der französischen Gesellschaft Les Éditions Philippe Amaury (EPA).
Auf Antrag der Produktionsfirma der britischen Fernseh-Lotterieshow "Golden Balls" hatte 2021 das EU-Markenamt die Marke "Ballon d’Or" teilweise für verfallen erklärt, weil sie über die Preisverleihungen hinaus nicht genutzt worden sei. Nur für Sportwettkämpfe, Preisverleihungen und damit im Zusammenhang stehende Druckerzeugnisse blieb die Marke bestehen.
Dies hat das EuG nun nur teilweise bestätigt. So habe die EPA-Gruppe eine ernsthafte Nutzung der Marke "Ballon d'Or" für Film und Fernsehen, Bücher, Magazine und Zeitschriften nicht nachweisen können. Insoweit sei die Marke daher verfallen.
Bestand habe die Marke dagegen für Unterhaltungsdienstleistungen. Denn die Preisverleihungszeremonie des "Ballon d'Or" sei selbst als Unterhaltungsdienstleistung einzustufen. Die Feststellung, die Marke sei auch in diesem Bereich nicht verwendet worden, sei daher fehlerhaft. Insoweit hob das EuG die Entscheidung des Markenamts auf.
Inwieweit sich dadurch weiterhin Konflikte für Fernsehunterhaltung ergeben können, bleibt nach dem Luxemburger Urteil offen. Beide Seiten können auch noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
E.Flores--AT