-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert bei Krisensitzung Einigkeit
-
US-Finanzminister hält Hormus-Abkommen mit Iran bis Mittwoch für möglich
-
Bundesregierung bereitet neuen Zivildienst vor - bei Rückkehr der Wehrpflicht
-
Interne Mitteilung: Grafström distanziert sich von Infantino
-
Spotify will Abonnenten Tickets vor dem Start des Vorverkaufs anbieten
-
Zuviele Unsicherheiten: Traditionelle Prognose für französische Weinernte verschoben
-
Linke regt Steinmeier-Nachfolge aus Zivilgesellschaft an
-
Díaz-Comeback: Bayern gewinnen Test in Südkorea
-
Waldbrand breitet sich in Naturschutzgebiet im Südosten der Niederlande aus
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert nach Krisensitzung Einigkeit
-
Niedrigwasser gefährdet laut Ökonomen deutsches Wirtschaftswachstum
-
Auseinandersetzung in Köln: Vier Verletzte und sieben Festnahmen
-
Frachter in Straße von Hormus von Geschoss getroffen - Ein Vermisster
-
Bundestags-Innenausschuss berät über Konsequenzen aus Berliner CSD-Anschlag
-
Luxushotel Adlon in Berlin soll verkauft werden
-
Schwerdtner: Merz tappt bei Ceuta-Krise "in Falle der Ultrarechten"
-
Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche durch Hobbyfußballer
-
Linke: Nächster Bundespräsident soll aus Zivilgesellschaft kommen
-
NRW-Ministerpräsident Wüst: Kanzleramt "aktuell keine Option"
-
Marokko weist Verantwortung für Massenandrang von Migranten auf Ceuta zurück
-
Juli war heißester Monat seit Aufzeichnungsbeginn in Frankreich
-
Mindestens neun Tote bei gegenseitigen Luftangriffen Russlands und der Ukraine
-
Schwimm-EM: Wellbrock holt Gold - Bronze für Klemet
-
Urteil gegen Apple: Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein
-
Rund 50 Rinder bei Stallbrand in Niedersachsen verendet
-
Zwei Männer in Augsburg getötet - Polizei nimmt Verdächtigen fest
-
Streit um Aus für "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum
-
Unwettergefahr bei starker Hitze: Wetterdienst warnt vor neuen Gewittern
-
Dutzende Löschflugzeuge weiter im Einsatz gegen Feuer nahe Athen
-
"Frei erfunden": FIFA dementiert Infantino-Anrufe bei Trump
-
Schwacher Yen hilft: Toyota hebt Gewinnprognose an
-
Exfreundin mit Jagdmesser getötet: Mordurteil aus Bayern rechtskräftig
-
Niedrigwasser durch Trockenheit: Rheinpegel teilweise weiter auf Tiefststand
-
RB holt norwegischen Torhüter Nyland zurück
-
Waldbrände im Nordwesten der USA: Festnahme wegen mutmaßlicher Brandstiftung
-
Zweite Medaille: Synchronschwimmerin Bleyer gewinnt Bronze
-
Thrillerautor Sebastian Fitzek kämpft bisweilen mit Sprache und Rechtschreibung
-
Ter Stegen wechselt zu Ajax Amsterdam
-
Gewinn der Lufthansa sinkt wegen höherer Kerosinpreise deutlich
-
Nordrhein-Westfalen: Arbeiter wird auf Baustelle von Radlader überrollt und stirbt
-
Drei Festnahmen nach tödlichen Schüssen auf 37-Jährigen in Wassenberg
-
Höhere Ölpreise: BP verdoppelt Quartalsgewinn - Aramco steigert Profit um 44 Prozent
-
Nach WM-Debüt: Kap-Verde-Trainer Bubista geht nach Marokko
-
Fast drei Viertel der Renten waren 2025 einkommenssteuerpflichtig
-
Bundesregierung bereitet Grundlagen für neuen Zivildienst vor
-
Sinkender Bierkonsum: Zahl der Brauereien in Deutschland schrumpft
-
Ökonom: Niedrigwasser könnte Wirtschaftswachstum zunichte machen
-
Verivox: Auch Neu-Internetkunden buchen weiterhin mehrheitlich DSL
-
Neymar über Karriereende: "Weiß nicht, was ich tun werde"
-
Masters in Montréal: Hanfmann und Altmaier weiter, Struff raus
Bundesgerichtshof lässt sämtliche Anklagepunkte gegen syrischen Arzt zu
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main muss wegen aller Vorwürfe der Anklage gegen einen syrischen Arzt verhandeln. Auch die zehn Fälle von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in denen das OLG die Anklage ablehnte, müssten verhandelt werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Er gab damit einer Beschwerde des Generalbundesanwalts statt, der Alaa M. Folter und den Mord an einem Gefangenen in Syrien vorwirft.
Der Prozess in Frankfurt beginnt am Mittwoch. Der 36-jährige M. soll in den Jahren 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs gefangene Oppositionelle gefoltert haben. In einem Fall soll er zudem einen Gefangenen mit einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", wie das OLG erklärte.
Zunächst wollte es nur wegen acht möglicher Taten verhandeln. Die übrigen Tatvorwürfe seien nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst. Dieser Argumentation folgte der BGH jedoch nicht. Die Anklage genüge den Anforderungen für Serientaten, wenn eine konkrete Bezeichnung oder nähere Beschreibung der Einzeltaten wegen deren Gleichförmigkeit nicht möglich sei, erklärte er. Auch die weiteren Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens lägen vor.
B.Torres--AT