-
Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen
-
JU-Chef Winkel sieht Einsparpotenzial von "Dutzenden Milliarden" im Sozialetat
-
Gespräche zwischen Iran und den USA am Freitag im Oman
-
Trump: Irans geistliches Oberhaupt Chamenei sollte "sehr besorgt" sein
-
VfB im Halbfinale: Arbeitssieg in Kieler Kältekammer
-
Kahlschlag bei der "Washington Post": Bezos lässt ein Drittel der Journalisten feuern
-
Generalprobe ohne NHL-Profis: DEB-Team schlägt Italien
-
Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal
-
Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik
-
ESPN: Dallas gibt Davis an Wizards ab
-
Attentatsversuch auf Trump: 59-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
Minister: Italien wehrt russische Cyberattacken auf Olympische Winterspiele ab
-
Bei Entrümpelung entdeckte Frauenleiche: Tatverdacht gegen Lebensgefährten erhärtet
-
Curling macht den Anfang: Olympische Wettbewerbe haben begonnen
-
Kiew: Verlauf von Ukraine-Gesprächen in Abu Dhabi "substanziell und produktiv"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten
-
Mehr Unabhängigkeit von China: USA, EU und Japan verkünden Rohstoffpartnerschaft
-
Knöchelprobleme: Zverev sagt Teilnahme für Rotterdam ab
-
Französischer Ex-Minister Lang wegen Epstein-Kontakten unter Druck
-
Draisaitl und Schmid deutsche Fahnenträger
-
"Washington Post" entlässt zahlreiche Journalisten
-
Mann betäubt und durch Brand getötet: Memminger Mordurteil gegen Ehefrau bestätigt
-
Tarifkonflikt in öffentlichem Dienst: Warnstreiks im Westen und Norden
-
Integrationskurse für Migranten auf Eis gelegt - Kritik auch aus Bundesregierung
-
"Schlimmste Reporterin": Trump beleidigt CNN-Journalistin nach Frage zu Epstein-Akten
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
EU-Parlament setzt Umsetzung von US-Zolldeal aus dem vergangenen Jahr fort
-
Washington verlängert Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern bis Ende des Jahres
-
Minneapolis: US-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
Lange Haftstrafen für Schleusungen von Chinesinnen zur Prostitution in Hessen
-
Girona bestätigt: Ter Stegen muss operiert werden
-
Thüringen: AfD scheitert mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Moskau bekräftigt bei Ukraine-Gesprächen Anspruch auf Donbass
-
Telekom nimmt KI-Rechenzentrum in München in Betrieb
-
Mette-Marits Sohn gesteht "viel Sex, viel Drogen und viel Alkohol"
-
Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus
-
In Sonderzug nach Saarbrücken: Fußballfan beleidigt Reinigungskräfte rassistisch
-
Bundesregierung lehnt Boykott von Fußball-WM in USA ab
-
Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.
-
Olympia: Italien wehrt russische Cyber-Attacke ab
-
Auslaufender New Start-Vertrag: Papst Leo XIV. warnt vor "neuem Wettrüsten"
-
15 Tote nach Zusammenstoß von Migrantenboot mit griechischer Küstenwache
-
Bahnmitarbeiter in Hamburg angegriffen und verletzt
-
Vergewaltigungs-Prozess: Mette-Marits Sohn gesteht unter Tränen Leben im Exzess
-
Tabor vor Olympia: "Wollen unter die besten drei Nationen"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten aufgebrochen
-
"Bandenwerbung-Affäre": Osnabrügge und DFB freigesprochen
-
Tod von Schaffner: Dobrindt fordert höhere Strafen für Angriffe auf Bahnpersonal
Erstochener 15-Jähriger in Köln: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen
Nach dem Mord an einem 15-Jährigen in Köln-Mülheim sind die Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Kölner Landgerichts vom Dezember. Der Mord spielte sich im Drogenmilieu ab. (Az. 2 StR 304/25)
Die beiden Haupttäter beherrschten dem Urteil zufolge seit 2023 den organisierten Handel mit Cannabis im Mülheimer Stadtgarten. Der 15-Jährige arbeitete ursprünglich für ihre Bande, hörte aber damit auf und verkaufte für einen anderen Auftraggeber Drogen.
In der Nacht des 10. März 2024 verschleppten die beiden Haupttäter, ein 27-Jähriger und ein 19-Jähriger, den Jugendlichen auf die Mülheimer Insel zwischen dem Rhein und dem Mülheimer Hafen.
Einer von ihnen habe dem 15-Jährigen dann mehrmals in die Brust gestochen. Der andere Täter habe das Opfer mit einer Schrotflinte bedroht und so davon abgehalten, sich zu wehren. Die beiden seien dazu entschlossen gewesen, den Jungen zu töten. Sie hätten ihn für den empfundenen Ungehorsam bestrafen, Vergeltung üben und gegenüber dem Konkurrenten ihre Macht demonstrieren wollen.
Der 15-Jährige starb an Blutverlust und weil seine Atmung versagte. Der 19-Jährige wurde vom Landgericht wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt, der 27-Jährige zu lebenslanger Haft.
Vor Gericht standen noch zwei weitere junge Männer. Einer von ihnen, um dessen Fall es vor dem BGH nicht ging, musste sich wegen versuchter Strafvereitelung für ein halbes Jahr der Betreuung eines Betreuungshelfers unterstellen. Der andere wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Das Gericht stellte fest, dass er die Entführung und spätere Verletzung des Opfers erleichterte, indem er den beiden anderen Angeklagten eine Sporttasche abnahm, mit dem die Schrotflinte transportiert wurde. An dem Mord selbst sei er aber nicht beteiligt gewesen.
Die drei zu Haftstrafen verurteilten Angeklagten wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand dabei keine Rechtsfehler. Das Kölner Urteil wurde rechtskräftig.
S.Jackson--AT