-
Acht Milliarden Euro mehr für Klimaschutz - Bundeskabinett verabschiedet Programm
-
Pyrotechnik: 220.000 Euro Strafe für Köln
-
Fünf Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Betrugs mit wertvollen Büchern
-
Früherer Kindertagesbetreuer wegen dutzendfachen sexuellen Missbrauchs angeklagt
-
Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Strafe für Jugendlichen wird neu verhandelt
-
DFB-Elf: "10" bleibt für Musiala reserviert
-
Maybach zwischen Glanz und Zäsur
-
EU will Entwicklung neuer Verteidigungstechnologien mit 115 Millionen Euro fördern
-
Bundesregierung verabschiedet "Recht auf Reparatur" für Verbraucher
-
Iran-Krieg verschlechtert Stimmung in deutschen Unternehmen deutlich
-
Heftige Kritik aus der SPD am Umbau des Förderprogramms "Demokratie leben"
-
Dröge kritisiert neues Klimaschutzprogramm als "dreiste Täuschung"
-
Bund fördert Bau von E-Autoladesäulen für Mehrparteienhäuser
-
Mehrjährige Haftstrafen für Mitglieder von Hamas-Untergrundzelle in Berlin
-
Deutlicher Dämpfer für Bauhauptgewerbe - weniger Aufträge im Januar
-
34-Jähriger soll in Hessen 76-Jährigen ermordet und ausgeraubt haben - Anklage
-
McGrath vor Gewinn der Slalom-Kugel
-
Gestrandeter Wal vor Schleswig-Holstein: Hoffnungen ruhen auf Schwimmbagger
-
Studie: Psychische Belastung bei jungen Menschen auf Höchststand
-
Frau und Kind in Baden-Württemberg von Lastwagen erfasst und getötet
-
Kliniken kommen mit Einführung elektronischer Patientenakte nur schleppend voran
-
Abschied von Sora: ChatGPT-Entwickler OpenAI stampft Videoapp ein
-
Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall
-
Beschäftigte in Ausbildungsberufen im Handwerk verdienen oft unterdurchschnittlich
-
Gütertransport in der Binnenschifffahrt 2025 gesunken
-
Weltcup-Finale: Aicher mit Siegchance
-
Skirennläufer Sander tritt zurück
-
Bericht: Klingbeil plant Abschaffung des Ehegattensplittings
-
Ein Toter nach Auseinandersetzung in Flüchtlingsunterkunft in Hessen
-
Geheimdienst: Aus Russland kommende Drohne trifft Kraftwerk in Estland
-
US-Demokraten gewinnen in Wahlbezirk mit Trumps Residenz Mar-a-Lago
-
Kind von umstürzendem Tor erschlagen: Erste Erkenntnisse zu Unfall in Erlangen
-
Chinesischer Reederei-Konzern Cosco nimmt wieder Aufträge in Golfstaaten an
-
Urteil wegen Beleidigung nach Zeigen polizeifeindlicher Zahlen rechtskräftig
-
Suizidhilfe für psychisch Kranken: Arzt in Essen erneut wegen Totschlags verurteilt
-
Söder gegen Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
Unesco prangert mangelnde Bildungsgerechtigkeit in Deutschland an
-
Geheimdienst: Russische Drohne trifft Kraftwerk in Estland
-
Preise für Wohnimmobilien steigen fünftes Quartal in Folge
-
Verkehrsminister Schnieder: Bundesregierung wird Klimaziele einhalten
-
Festnahme nach Tötung von Jugendlichem in Schleswig-Holstein
-
Löw sieht Kimmich bei der WM als Rechtsverteidiger
-
Wohlgemuth über neuen Undav-Vertrag: "Bin zuversichtlich"
-
Belarussischer Staatschef Lukaschenko zu erstem offiziellen Besuch in Nordkorea eingetroffen
-
Nächster Sieg für Stützle und Ottawa - Meilenstein für McDavid
-
Baumann: "Habe nicht die Skills" von Neuer
-
NBA: Schröder gewinnt deutsches Duell
-
Trump ruft zur Wiederwahl von Ungarns Regierungschef Orban auf
-
Tennis: Zverev im Viertelfinale von Miami
-
Kimmich über Musiala: "Sehr besonders im Weltfußball"
Gutgläubigkeit von gewerblichen Steuerzahlern wird Fall für Europäischen Gerichtshof
Der gute Glaube von gewerblichen deutschen Steuerzahlern wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München fragte den EuGH nach Angaben vom Donnerstag, wie diese Gutgläubigkeit bei der Umsatzsteuer geschützt werden muss. Er muss über die Klage eines Uhrenhändlers entscheiden. (AZ. XI R 23/24)
Dieser wandte in seinem Umsatzsteuererklärungen teilweise die Differenzbesteuerung an. Dabei unterliegt nicht der gesamte Verkaufspreis der Uhr, sondern nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis der Umsatzsteuer. Möglich ist das, wenn der Händler die Uhr schon von einem Wiederverkäufer erstanden hat. Das ist jemand, der etwas weiterverkauft, was er selbst vorher gekauft hat - also kein Hersteller.
Einige der Vorlieferanten gaben in ihren Rechnungen an den Uhrenhändler an, Wiederverkäufer zu sein. Das Finanzamt stellte aber bei einer Prüfung fest, dass das teilweise nicht stimmte. Der Uhrenhändler berief sich darauf, dass er gutgläubig gewesen sei. Er habe auf die Angaben der Vorlieferanten vertrauen dürfen.
Das Finanzamt setzte dennoch eine höhere Umsatzsteuer fest. Eine Klage vor dem sächsischen Finanzgericht in Leipzig hatte keinen Erfolg. Der Händler dürfe sich bei der Klage gegen dem Umsatzsteuerbescheid nicht auf den guten Glauben berufen, erklärte dieses. Dazu sei ein extra Verfahren notwendig, etwa ein Antrag auf Erlass der Umsatzsteuer.
Der Händler wandte sich an den BFH. Dieser zweifelt daran, ob der Verweis auf ein weiteres Verfahren mit dem EU-Recht vereinbar ist. Er hält es den Angaben zufolge für möglich, dass dem Steuerpflichtigen kein weiteres Verfahren zugemutet werden darf. Das verlängere das Gesamtverfahren erheblich, außerdem verdopple sich das Kostenrisiko.
Die Antwort des EuGH könnte für das gesamte Umsatzsteuerrecht von Bedeutung sein, erklärte der BFH. Wann der EuGH entscheidet, war noch nicht bekannt.
F.Wilson--AT