-
US-Soldaten bei der Öffnung von Hafen und Flughafen in Venezuela im Einsatz
-
US-Medien: Neue Gespräche zwischen den USA und Iran am Dienstag in Katar
-
Chinesischer Handelsminister Wang zu Gesprächen in Brüssel
-
Bundesaußenminister Wadephul trifft in Washington seinen US-Kollegen Rubio
-
Deutscher Abend beim Baseball: Neuendorf mit "First Pitch"
-
Islamabad: Pakistanische Armee greift Ziele im Osten Afghanistans an
-
"Bild": VW will Partnerschaft für autonomes Fahren mit Bosch beenden
-
Britische Prinzessin Kate erklimmt drei Gipfel - Unterstützung für Krebshilfe
-
Gewerkschaft: Bundespolizei droht im nächsten Jahr Engpass bei den Bodycams
-
Nagelsmann denkt über personelle Wechsel nach
-
Nach ukrainischen Angriffen: Kreml-Chef Putin räumt "Probleme" ein
-
Nach Tötung zweier Menschen in Bremen Tatverdächtiger schwer verletzt festgenommen
-
Paraguay vor DFB-Duell: "Können alle schlagen"
-
Erster Achtelfinalist: Eustaquio erlöst Kanada
-
Vor Start in K.o.-Runde: DFB-Team hebt ab nach Boston
-
Suche nach Erdbeben-Überlebenden in Venezuela: Vater und Sohn gerettet
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Tandemsprung absolvieren
-
Baby aus Krankenhaus in NRW entführt: Polizei nimmt 18-Jährige fest
-
Schon in EM-Form: Neugebauer siegt in Ratingen
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren
-
THW-Teams nehmen in Venezuela Suche nach Verschütteten auf
-
Dritter Tag mit Temperaturrekord in Folge - Hitzewelle in Deutschland geht zuende
-
Fünfkampf: Dogue erstmals Gesamtweltcupsieger
-
Hitzeschlacht: Russell siegt souverän - Verstappen trumpft auf
-
Serbiens Präsident Vucic kündigt vor Anhängern Rücktritt "in ein paar Wochen" an
-
Baby aus Krankenhaus mitgenommen: Polizei fahndet nach Frau
-
14 Tote bei Absturz eines Hubschraubers von Aramco in Saudi-Arabien
-
Nach Rahmenabkommen mit Libanon: Neue Gefechte zwischen Israel und Hisbollah
-
DIHK fordert Zusammenarbeit der EU mit China und warnt vor Handelskonflikt
-
Preisgeld-Streit in Wimbledon: Uneinigkeit bei Spielern
-
Neue Hitzekorde in Deutschland - Abkühlung aber in Sicht
-
Venezuela: Suche nach Erdbeben-Überlebenden hält an - bislang mehr als 1400 Tote
-
Biber verunglückt im Gleisbett - Schulkinder wollen helfen
-
Neue Angriffe Irans und der USA schüren Furcht vor Kollaps der Friedensbemühungen
-
EU aktiviert Katastrophenschutz-Mechanismus für Venezuela-Hilfe
-
Dämpfer für Wüst: CDU in NRW verliert in Umfrage - AfD zweitstärkste Kraft
-
Radfahrer wird von Zug überfahren und stirbt
-
Besuch in Großbritannien: Harry und Meghan wohnen im Juli in königlichen Residenzen
-
Neuer nächtlicher Temperaturrekord: 29,4 Grad in Sachsen gemessen
-
USA und Iran greifen trotz Waffenruhe erneut an - Golfstaaten unter Beschuss
Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig
Drei Jahre nach der Tötung eines 27-Jährigen mit einem regelrechten Überfallkommando in Nordrhein-Westfalen ist der Haupttäter rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Verurteilung wegen Totschlags. Das Landgericht Dortmund hatte die Strafe im April 2024 verhängt. (Az. 4 StR 576/24)
Der Angeklagte hatte mit der geschiedenen Frau des späteren Opfers zusammengelebt. Beide Männer waren den Behörden schon mehrmals mit ihren Auseinandersetzungen aufgefallen. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2022 zusammen mit zwei Mittätern nachts die Wohnung des späteren Opfers gestürmt hatte.
Die drei Angreifer waren mit Sturmhauben maskiert und mit Schlagstöcken bewaffnet. Der Angeklagte hatte außerdem ein Messer und Pfefferspray dabei. Die Männer brachen die Tür der Wohnung auf, in der sich zu dem Zeitpunkt neun Menschen aufhielten. Die beiden Mittäter überwältigten den Schwager des späteren Opfers, der wach geworden war und noch versuchte, die Tür zuzuhalten.
Der Haupttäter ging dem Urteil zufolge ins Wohnzimmer, wo das spätere Opfer sich aufhielt, das noch wach war. Er nutzte alle seine Waffen, um auf den 27-Jährigen loszugehen. Er habe ihm mehrere Schläge mit dem Stock versetzt, Pfefferspray auf ihn gesprüht und mehrmals mit dem Messer auf seinen Oberkörper eingestochen. Der Mann verblutete.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordes. Das Landgericht stellte aber kein Mordmerkmal fest. Das Opfer sei nicht schon an der Wohnungstür durch Messerstiche überrascht worden. Es stehe auch nicht fest, dass der Mann die Attacke vom Wohnzimmer aus nicht mitbekommen habe. Er hätte sich noch bewaffnen oder fliehen können und sei nicht arg- und wehrlos gewesen. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten darum wegen Totschlags.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler, die Revisionen beider Seiten wurden verworfen.
M.Robinson--AT