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Tödliche Polizeischüsse in Oldenburg: Beamter gab keinen Warnschuss ab
Nach tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen 21-Jährigen in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben. Nach Angaben der Behörde vom Donnerstag ergaben die Untersuchungen, dass die Beamten den später Getöteten "lautstark zum Anhalten aufgefordert" hätten. Weder Videoaufzeichnungen noch die übrigen Ermittlungen zeigten allerdings Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss abgegeben wurde, hieß es.
Laut Staatsanwaltschaft erfuhren die Beamten per Funk, dass der 21-Jährige ein Messer mitführte. Die Behörde wertete den Funkverkehr, zudem Audio- und Videoaufnahmen aus. Auch ein Gutachten zu Schmauchspuren an der Bekleidung des Getöteten wurde in Auftrag gegeben.
Weitere technische Gutachten wie beispielsweise eine 3D-Rekonstruktion des Tatortes stehen den Angaben zufolge noch aus. Eine abschließende Bewertung der einzelnen Beweismittel könne erst erfolgen, wenn diese in ihrer Gesamtheit vorliegen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Dies sei Voraussetzung für den Abschluss des noch andauernden Ermittlungsverfahrens.
In der Nacht zu Ostersonntag hatte der 21-Jährige laut Polizei nach einem Streit vor einem Nachtclub zunächst andere Menschen mit einem Messer bedroht und dann Reizgas in Richtung der herbeigerufenen Beamten gesprüht. Ein 27-jähriger Polizist schoss daraufhin mehrfach auf den Mann und verletzte ihn lebensgefährlich. Im Krankenhaus erlag dieser letztlich seinen Verletzungen. Gegen den Beamten wurden anschließend Ermittlungen aufgenommen.
R.Lee--AT