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Bewährungsstrafe für tödlichen Streit in Straßenverkehr in Bayern
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 63-Jährigen wegen eines tödlichen Streits im Straßenverkehr zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Die Kammer sah es demnach in der vergangenen Woche als erwiesen an, dass sich der folgenschwere Streit Ende August in Schwabach zugetragen hatte.
Der 63-Jährige war auf seinem Fahrrad unterwegs, als er in einem Kreisel von einem Auto überholt wurde. Er brachte das Auto kurze Zeit später zum Anhalten. Es kam zum Streit, weil der Radfahrer den Sicherheitsabstand des Autos beim Überholen als zu gering betrachtete. Der 63-Jährige schlug gegen einen Außenspiegel, wodurch dieser kaputt ging. Daraufhin kam es zu Schlägen zwischen den Beteiligten. Das Opfer umklammerte den Hals des 63-Jährigen.
Als der Mann diesen Griff lockerte, stieß der 63-Jährige ihn unvermittelt mit Schwung über einen Bordstein in einen Grünstreifen. Durch den Stoß verlor der Mann den Boden unter den Füßen und prallte mit dem Hinterkopf auf den Bordstein auf. Der Autofahrer wurde mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Rund zwei Wochen später starb er an einem Multiorganversagen als Folge der schweren Kopfverletzungen.
Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigerin plädierte auf eine Strafe von höchstens einem Jahr und drei Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in minderschwerem Fall.
O.Ortiz--AT