-
Digitalminister Wildberger warnt vor drohendem Jobverlust durch Künstliche Intelligenz
-
Hunderte Israelis protestieren gegen Iran-Krieg
-
WWF: Mehr als 500 Gemeinden in Deutschland an Earth Hour beteiligt
-
Amphibisches Angriffsschiff "USS Tripoli" in Golfregion eingetroffen
-
Nagelsmanns Kaderbekanntgabe findet am 12. Mai statt
-
Drei Journalisten bei israelischem Angriff im Libanon getötet
-
Snowboardcrosser Ulbricht holt Gesamtweltcup
-
Polizei vereitelt Sprengstoffanschlag auf Bank of America in Paris
-
Magdeburg gewinnt Spitzenspiel gegen Berlin
-
Drama um Wal in der Ostsee: Tier in Wismarer Bucht erneut gestrandet
-
CDU im Saarland nominiert Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
US-weite Großdemonstrationen gegen US-Präsident Trump begonnen
-
Zehntausende demonstrieren in London gegen Rechtsextremismus
-
Eiskunstlauf-WM: Malinin zum dritten Mal in Folge Weltmeister
-
Große Gefühle bei Schmid-Abschied - Prevc siegt beim Finale
-
Mann in Witten sticht mit Messer auf seine Frau und Kinder ein: Junge stirbt
-
Mindestens vier Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Ukraine vereinbart Luftverteidigungs-Abkommen mit Emiraten und Katar
-
Militärkreise: Drei Journalisten bei israelischem Angriff im Libanon getötet
-
Huthi-Miliz im Jemen greift mit Raketenangriff auf Israel in Iran-Krieg ein
-
Wal in der Ostsee: Tier in Wismarer Bucht gesichtet
-
Kurz vor Ostern: Zwölf Tonnen Kitkat-Schokoriegel geklaut
-
Skicross: Maier verpasst Gesamtweltcup - Himmelsbach überrascht
-
Gesetzliche Krankenversicherung: Kontroverse Debatte vor Reformempfehlungen
-
Trump wirft Merz fehlende Unterstützung bei Iran-Krieg vor - Kanzler sieht "massive Eskalation"
-
Papst Leo XIV. prangert bei Besuch in Monaco Kluft zwischen Arm und Reich an
-
Platz vier in Planica: DSV-Adler fliegen am Podest vorbei
-
Addo bedient: "Es war ein großes Desaster"
-
Arbeitgeber fordern "Ausgabenmoratorium" bei gesetzlicher Krankenversicherung
-
Spahn: Reformen in drei Stufen bis zum Sommer - "Aufschwung-Agenda" angekündigt
-
Woltemade statt Undav? Nagelsmann als Anti-Psychologe
-
Formel 1: Antonelli schnappt sich nächste Pole Position
-
Autounfall in Florida: Golfstar Woods freigelassen
-
Im 400. NHL-Spiel: Seider mit zwei Assists
-
"Ein Genuss": Künstler Wirtz verzückt alle
-
NBA: Siege für Schröder und Hartenstein
-
Linke fordert Vermögenssteuer für Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit
-
IAEA: Atomkraftwerk Buschehr im Iran erneut angegriffen
-
Die Sport-Höhepunkte am Samstag, 28. März
-
Formel 1: Mercedes im dritten Training wieder vorne
-
Siebte Niederlage in Serie: Zverev scheitert wieder an Sinner
-
USA: Dritte landesweite "No Kings"-Proteste gegen Trump
-
Nepals Ex-Regierungschef wegen Vorwurfs der Protestniederschlagung festgenommen
-
Golflegende Tiger Woods nach verursachtem Autounfall in Florida festgenommen
-
Mindestens ein Toter und vier Verletzte bei iranischen Raketenangriffen auf Israel
-
Verkehrsminister Schnieder: Zustand der Bahn geht in "demokratiegefährdende Richtung"
-
Trump warnt wegen fehlender Unterstützung der Nato-Partner vor möglichen Konsequenzen
-
Mindestens ein Toter und zwei Verletzte bei iranischem Raketenangriff auf Israel
-
Wunder-Wirtz übertüncht wilde Wackler
-
Golflegende Tiger Woods nach Autounfall in Florida festgenommen
Oberverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Gesichtsschleier am Steuer
Frauen muslimischen Glaubens haben einem weiteren Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf das Autofahren mit Gesichtsschleier. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte die Berufung einer Klägerin gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ab, wie ein OVG-Sprecher am Dienstag mitteilte.
Die Frau hatte eine Ausnahmegenehmigung für das Tragen eines sogenannten Nikabs beantragt und darauf verwiesen, dass sie sich gemäß ihrem Glauben außerhalb der Wohnung nur vollverschleiert zeigen dürfe. Auch im Auto sei sie den Blicken fremder Menschen ausgesetzt, weshalb es ihr erlaubt werden müsse, beim Steuern eines Autos ihren gesamten Körper einschließlich des Gesichts bis auf die Augenpartie zu verschleiern. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab, woraufhin die Frau in Berufung ging.
Die Klägerin habe es allerdings nicht vermocht, "ernstliche Richtigkeitszweifel" an der Entscheidung oder Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts aufzuzeigen, befand das OVG. Das Tragen eines Gesichtsschleiers während der Autofahrt bedeute typischerweise keine wesentliche Einschränkung für die Religionsausübung und sei angesichts der zeitlich und örtlich eingeschränkten Wirkung hinzunehmen.
Die zuständige Behörde habe ihr Ermessen rechtmäßig ausgeübt, weil der Eingriff zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrsüberwachung gerechtfertigt sei. Der Beschluss erfolgte am 25. April. Er ist dem Sprecher zufolge unanfechtbar.
D.Lopez--AT