-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
-
Sondierungen in Mecklenburg-Vorpommern laufen - Grünen-Chefin Horn kündigt Rückzug an
-
Handball: DHB-Spielmacher Knorr folgt Uscins nach Paris
-
Taylor Swift räumt bei MTV-Awards ab und überholt Beyoncé
-
Steinmeier in Karlsruhe: "Grundgesetz gilt für alle und in allen deutschen Ländern"
-
Nordrhein-Westfalen: 39-Jähriger bei Schüssen in Teestube tödlich verletzt
-
Hitzesommer: Schwache Kartoffelernte in diesem Jahr erwartet
-
Startup-Szene in Deutschland: Gründer sammeln deutlich mehr Investitionen ein
-
Mehr Ausflugsverkehr: ADAC erwartet Staus auf Autobahnen an Wochenende
-
Drohende SPD-Blockade bei Pflegereform: Regierung sucht intensiv nach Lösung
Wertpapiere eingefroren: Klage iranischer Bank gegen Clearstream wird neu verhandelt
Der Rechtsstreit zwischen einer iranischen Bank und der deutschen Wertpapiersammelbank wegen des Einfrierens von Wertpapieren wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Dienstag zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Middle East Bank fordert von der Wertpapiersammelbank, der Clearstream Banking AG, Schadenersatz von elf Millionen Euro. (Az. XI ZR 59/23)
Clearstream ist eine sogenannter Zentralverwahrerin, die Wertpapiere verwahrt und verwaltet. Das tat sie auch für Unternehmens- und Staatsanleihen im Wert von zehneinhalb Millionen Euro, welche die Middle East Bank im Juni 2019 erworben hatte. Diese hatte dafür bei einer Volksbank ein Depot eröffnet. Clearstream buchte die Wertpapiere im August 2019 auf ein von ihr geführtes Sperrkonto.
Grund dafür war, dass die USA 2018 aus dem Atomabkommen mit dem Iran ausgestiegen und die Wirtschaftssanktionen wieder in Kraft gesetzt hatten. Die iranische Bank stand auf der Sanktionsliste. Sogenannte Sekundärsanktionen der USA sehen seit Oktober 2020 vor, dass sich auch Nicht-US-Unternehmen daran halten und keine geschäftlichen Beziehungen mit Firmen auf der Liste unterhalten. Sonst drohen Strafzahlungen und eine Beschränkung des Zugangs zum US-Finanzmarkt.
Am 16. Januar 2020 beauftragte die iranische Bank die Volksbank, alle von ihr erworbenen Wertpapiere bis zum 31. Januar 2020 zu verkaufen. Die Volksbank wies darauf hin, dass die Wertpapiersammelbank keine Weisungen von der iranischen Bank entgegennehme. Die Middle East Bank zog vor Gericht und forderte elf Millionen Euro Schadenersatz wegen entgangener Verkaufserlöse und nicht weitergeleiteter oder eingezogener Zinsen bis Ende Januar 2020. Landgericht und Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden größtenteils gegen sie.
Die EU-Blocking-Verordnung verbietet das Befolgen der US-Sanktionen, allerdings können Ausnahmen gemacht werden. Betroffene Unternehmen aus der EU können Schadenersatz bekommen. Der iranischen Bank steht allerdings aufgrund der Verordnung kein Schadenersatz zu, wie der BGH nun entschied. Eine Zweigniederlassung in München reicht dafür nicht aus. Es gebe auch keine vertraglichen Schadenersatzansprüche, da die iranische Bank nur mit der Volksbank einen Vertrag habe, nicht mit der Zentralverwahrerin.
Allerdings habe Clearstream mit dem Einfrieren der Wertpapiere das Eigentum der iranischen Bank verletzt. Das Einfrieren sei auch widerrechtlich gewesen, da die US-Sekundärsanktionen im Januar 2020 noch nicht in Kraft gewesen seien. Das Oberlandesgericht soll nun herausfinden, ob Clearstream schuldhaft gehandelt hat oder sich unverschuldet irrte - und und ob ihr Handeln den geltend gemachten Schaden verursachte.
K.Hill--AT