-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
-
Sondierungen in Mecklenburg-Vorpommern laufen - Grünen-Chefin Horn kündigt Rückzug an
-
Handball: DHB-Spielmacher Knorr folgt Uscins nach Paris
-
Taylor Swift räumt bei MTV-Awards ab und überholt Beyoncé
-
Steinmeier in Karlsruhe: "Grundgesetz gilt für alle und in allen deutschen Ländern"
-
Nordrhein-Westfalen: 39-Jähriger bei Schüssen in Teestube tödlich verletzt
-
Hitzesommer: Schwache Kartoffelernte in diesem Jahr erwartet
-
Startup-Szene in Deutschland: Gründer sammeln deutlich mehr Investitionen ein
-
Mehr Ausflugsverkehr: ADAC erwartet Staus auf Autobahnen an Wochenende
-
Drohende SPD-Blockade bei Pflegereform: Regierung sucht intensiv nach Lösung
Bundesbeamter klagt 13 Minuten auf Arbeitszeitkonto ein
In Baden-Württemberg hat ein Bundesbeamter erfolgreich die Gutschrift von 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto eingeklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab dem Mann nach einem zunächst erfolglosen Widerspruchsverfahren in einem am Montag veröffentlichten Urteil mit dem Vorhalt Recht, dass sein Arbeitgeber ihm die Zeit nicht hätte abziehen dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Zollbeamten wurde nach einer geleisteten Arbeitszeit von sechs Stunden und sieben Minuten eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen, damit die aus Gründen des Arbeitsschutzes bestehende zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von sechs Stunden nicht überschritten wird.
An dem Arbeitstag hatte der Mann zunächst von 06.00 Uhr bis 07.10 Uhr Dienst geleistet, dann aus privaten Gründen den Dienst für 13 Minuten unterbrochen und dann von 07.23 Uhr bis 12.20 Uhr weiter gearbeitet. Daraufhin wurde ihm die Ruhepause abgezogen.
Die 13-minütige private Arbeitsunterbrechung ließ der Arbeitgeber nicht als Pause gelten, weil in solch einer kurzen Zeitspanne die erforderliche Regeneration nicht gewährleistet werden könne.
Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass der Zöllner aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren heraus, zumindest aber aus dem Grundsatz von Treu und Glauben heraus Anspruch auf die Arbeitszeitgutschrift habe. Mit der privat veranlassten Arbeitsunterbrechung sei er nicht seiner Dienstpflicht nachgekommen. Damit könne der Arbeitgeber dies nicht als Arbeitszeit werten.
A.O.Scott--AT