-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
Gericht: E-Mail trotz automatischer Rückmeldung zu Stilllegung von Adresse zugegangen
E-Mails gelten einem Gerichtsbeschluss zufolge auch bei einer automatisierten Rückmeldung über die Stilllegung der Empfängeradresse als zugegangen. Dies entschied das Amtsgericht im hessischen Hanau laut Mitteilung vom Freitag. Einem Inhaber einer E-Mail-Adresse gehen demnach Mails solange zu, wie die Adresse aufrechterhalten wird. Zwischen Vertragsparteien gebe es aber "Rücksichtnahmepflichten", weshalb ein Absender in solchen Fällen auch andere Kommunikationswege nutzen müsse, hieß es.
Im konkreten Fall übersandte eine Vermieterin ihrem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen und forderte von ihm eine Zustimmung. Dem stimmte der Mieter fristgerecht zu. Dabei erhielt er aber von der Empfängeradresse der Vermieterin eine automatisierte Rückantwort unter Hinweis auf die Stilllegung sowie die Nichtweiterleitung der E-Mail.
Nach Fristablauf klagte die Vermietern auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Mieter akzeptierte die Erhöhung vor Gericht erneut. Dabei verwies er auf die übersandte E-Mail und eine weitere per Briefpost übersendete Zustimmung. Der Rechtsstreit wurde daraufhin beendet.
Unklar blieb jedoch die Aufteilung der Verfahrenskosten. Die Mieterin gab an, den Brief des Mieters nicht erhalten zu haben. Auch die E-Mail habe sie wegen der Stilllegung der Adresse nicht erhalten.
Das Gericht teilte die Verfahrenskosten letztlich auf, so dass jede Seite ihre eigenen Kosten trägt. Es entschied, dass die E-Mail mit Eingang auf dem Server der Vermieterin als zugegangen gilt. Auch eine automatisierte Rückmeldung unter Verweis, dass die Adresse stillgelegt sei, ändere an dem Zugang nichts. Denn die Vermieterin hatte die E-Mail-Adresse noch inne.
Zwischen Vertragsparteien würden jedoch auch Rücksichtnahmepflichten gelten, weshalb der Mieter seine Zustimmung auch auf einem anderen Wege übersenden musste. Da der Zugang des Briefs streitig blieb und nach Erledigung des Verfahrens keine Beweisaufnahme mehr erfolgte, wurden die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben. Der Beschluss vom Montag ist nicht rechtskräftig.
K.Hill--AT