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Haftbefehl wegen Mordes gegen Todesfahrer von Mannheim erlassen
Gegen den Todesfahrer von Mannheim ist Haftbefehl erlassen worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim erging am Dienstag unter anderem wegen des Verdachts des Mordes in zwei Fällen und des versuchten Mordes, wie die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Der 40-jährige Deutsche aus Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz war am Montag mit einem Auto durch die Mannheimer Innenstadt gerast und hatte zwei Menschen getötet sowie elf weitere verletzt.
Der Mann wurde zunächst selbst medizinisch behandelt und später von der Polizei in Gewahrsam genommen. Vor dem zuständigen Haftrichter machte er den Ermittler zufolge keine Angaben, so dass sein Motiv für die Tat weiter unklar blieb. Auch bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen ergaben sich demnach keine Hinweise darauf.
"Die bisherigen Ermittlungen haben Hinweise auf psychische Vorerkrankungen ergeben und deuten darauf hin, dass sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befand", erklärte die Staatsanwaltschaft. Nach dem Erlass des Haftbefehls wurde der Verdächtige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
E.Flores--AT