-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
Urteil in Brandenburg: Geschützte Bäume nicht zugunsten von Solaranlage fällen
Ein Hausbesitzer aus Brandenburg darf drei 80 Jahre alte, geschützte Waldkiefern nicht fällen, um die Leistung seiner Photovoltaikanlage zu steigern. In dem Einzelfall sei der Baumschutz wichtiger, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder nach Angaben vom Freitag. Es wies die Klage des Eigentümers ab.
Der Mann will auf dem Dach seines Einfamilienhauses eine Solaranlage anbringen. Die Bäume werfen aber teilweise Schatten auf das Dach. Der Besitzer beantragte darum, die Bäume fällen zu dürfen. Die Gemeinde verbot das aber.
Das Grundstück liegt im Bereich einer Baumschutzsatzung, die vor allem alte Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 130 Zentimetern schützt. Der Bestand an Bäumen in der Siedlung soll demnach den Naturhaushalt und den Gartenstadtcharakter der Siedlung erhalten.
Die Gemeinde verwies darauf, dass Stadtbäume der Aufheizung von Siedlungen entgegenwirken. Die ausgewachsenen Waldkiefern könnten ein Durchschnittsalter von 200 bis 400 Jahren erreichen. Außerdem gebe es weitere Bäume, die ebenfalls das Dach verschatteten.
Der Hausbesitzer zog vor Gericht und argumentierte mit dem öffentlichen Interesse. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, dass erneuerbare Energien wie die Sonnenenergie ausgebaut würden. Durch den Schatten der Bäume sei die Photovoltaikanlage aber weniger effizient, was eine unzumutbare Beschränkung der Nutzung seines Grundstücks sei.
Das Gericht erklärte aber, dass der Kläger die Anlage trotzdem errichten könne. Auch unter Berücksichtigung der Verschattung habe sie einen Nutzungsgrad von mehr als 50 Prozent. Zwar sei der Bau von Solaranlagen im öffentlichen Interesse, aber auch der Schutz von Bäumen sei wichtig für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
Nach Abwägung aller Umstände entschied das Gericht zugunsten des Baumschutzes. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Hausbesitzer kann noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
W.Stewart--AT