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36 Jahre nach Mord beim Kölner Karneval: Urteil gegen Beschuldigten rechtskräftig
Die Verurteilung eines Mannes, der vor mehr als 36 Jahren eine Frau während des Kölner Karnevals getötet hat, ist rechtskräftig. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Das Urteil des Landgerichts Köln sei damit rechtskräftig.
Der inzwischen 57 Jahre alte Mann wurde am 1. März zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er für den Tod der 24-Jährigen am Karnevalssonntag 1988 verantwortlich ist.
Die junge Frau war damals auf dem Weg von einer Diskothek zu einer anderen gewesen. Auf diesem Weg überfiel der Beschuldigte laut Gericht sein Opfer. Dem Urteil zufolge schlug er mit massiver Gewalt auf die Frau ein und erdrosselte sie. Danach stahl er ihre Handtasche und ihren Brustbeutel mit hundert Mark. Die Getötete hinterließ ein Kleinkind.
Die Ermittler kamen dem Mann nach Ausstrahlung der ZDF-Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" im Dezember 2022 auf die Spur. Damals meldete sich ein früherer Freund des Verurteilten. Die beiden Männer hatten laut der späten Zeugenaussage am Tatabend in derselben Disko gefeiert, wo ihnen die junge Frau aufgefallen sei.
Die Disko verließen die Männer zu einer ähnlichen Zeit wie die Frau, kurz danach trennten sich die Wege der Freunde. Als am anderen Tag der Mord bekannt wurde, soll der Beschuldigte seinen Freund unter Druck gesetzt haben, nicht mit der Polizei zu sprechen. Neben der Zeugenaussage war DNA-Material des heute 57-Jährigen, das an der Leiche gefunden worden war, das zentrale Indiz.
Th.Gonzalez--AT