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Französische Justiz kippt Burkini-Regelung für Schwimmbäder in Grenoble
Die französische Justiz hat die umstrittene Erlaubnis zum Tragen sogenannter Burkinis in öffentlichen Schwimmbädern in Grenoble gekippt. Die seit Wochen andauernde Kontroverse um die Initiative des Stadtrates wurde am Mittwoch vom Verwaltungsgericht der südostfranzösischen Stadt vorerst beendet. Die Richter sahen durch die Burkini-Regelung "den Grundsatz der Neutralität" verletzt.
Der Stadtrat von Grenoble hatte Mitte Mai eine weitgehende Aufhebung der Bekleidungsvorschriften für Frauen in den städtischen Schwimmbädern gestimmt. Frauen sollte sowohl Oben-ohne-Baden als auch der häufig von muslimischen Frauen getragene Ganzkörper-Badeanzug erlaubt werden.
Während der Oben-ohne-Vorschlag weitgehend unbeachtet blieb, erregte besonders der Burkini die Gemüter. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen den Grundsatz des Laizismus, also der in Frankreich strikten Trennung zwischen Religion und Staat.
Innenminister Gérald Darmanin begrüßte die Gerichtsentscheidung als "ausgezeichnete Nachricht" auf Twitter. Darmanin hatte die Burkini-Erlaubnis in Grenoble als "inakzeptable Provokation" bezeichnet, die französischen Werten nicht entspreche.
Burkinis sind in öffentlichen Schwimmbädern in Frankreich verboten, allerdings nicht aus religiösen, sondern formell aus hygienischen Gründen. Auch sind Badegäste nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Religion beim Baden zu verbergen.
Grenoble war zudem nicht die erste Stadt, die das Burkini-Verbot lokal abschaffen wollte. Die Stadt Rennes hatte in 2019 ohne großes Aufsehen die Bekleidungsvorschriften für seine öffentlichen Schwimmbäder entsprechend überarbeitet.
Das Wort Burkini ist eine Kombination aus Bikini und Burka - dem von manchen Islamisten geforderten Ganzkörperschleier für Frauen. Das Thema wird nahezu jeden Sommer in Frankreich neu diskutiert.
P.Hernandez--AT