-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
-
250 Jahre USA: Trump warnt vor Übernahme durch "Kommunisten"
-
Trump führt Telefongespräche mit Putin und Selenskyj über Lage in der Ukraine
-
250 Jahre USA: Trump-Rede wegen Gewitters verspätet
-
AfD-Parteitag geht mit Reden von Weidel und Chrupalla zu Ende
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in Köln erwartet
-
Zehntausende protestieren in Albanien gegen Kushner-Bauprojekt - und gegen Regierungschef Rama
-
250 Jahre USA: Feiern in Washington wegen Gewitters unterbrochen
-
Mbappés Elfmeter reicht: Frankreich ringt Paraguay nieder
-
Kreml: Putin sprach in Telefonat mit Trump über Lage in Ukraine
-
Trotz Saibari-Verletzung: Marokko beendet Kanadas WM-Reise
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2900
-
US-Unabhängigkeitstag: Vance verbittet sich Kritik an den USA
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit rund 1000 Gästen
-
Pogacar geschlagen: Vingegaard stürmt ins erste Gelbe Trikot
-
Beginn der Trauerfeiern im Iran: Tausende Anhänger nehmen Abschied von Chamenei
Karlsruhe verhandelt über deutsche Verantwortung für bestimmte US-Drohneneinsätze
Deutschlands Verantwortung für die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe verhandelte über eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen, die einen Drohnenangriff mit mehreren Toten in ihrem Heimatort miterlebt hatten. Sie wollen erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt. (Az. 2 BvR 508/21)
Die Bundesregierung solle gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken, fordern sie. Deutschland trage eine Mitverantwortung für die Drohneneinsätze, weil das in Rheinland-Pfalz liegende Ramstein ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär ist.
Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Signale werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet und von dort über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt. Ramstein sei damit zentral für die Einsätze.
Auch gegenüber Bündnispartnern müsse die Bundesregierung "klar und nachdrücklich auf die Einhaltung der humanitär-völkerrechtlichen Prinzipien hinwirken und hierfür effektive Maßnahmen ergreifen", sagte einer der Verfahrensbevollmächtigten, Andreas Schüller, vor Gericht.
Dieses muss nun die Frage beantworten, ob Deutschland überhaupt mitverantwortlich sein kann für mögliche Völkerrechtsverstöße anderer Staaten im Ausland - und somit in solchen Fällen eine Schutzpflicht für Ausländer im Ausland hat. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Bezug zum deutschen Staatsgebiet.
Die Frage ist, ob dieser Bezug eng genug ist, wenn es nur um Datenübertragung geht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, an das sich die Jemeniten zuvor gewandt hatten, sah das nicht so. Nachdem es die Klage im November 2020 abgewiesen hatte, wandten sich die Männer an das Verfassungsgericht.
Dieses hatte im Mai 2020 in einem anderen Fall entschieden, dass die deutsche Staatsgewalt auch dann an die Grundrechte gebunden bleibt, wenn sie außerhalb des deutschen Staatsgebiets tätig ist. Damals ging es um die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst.
Auch im aktuellen Fall geht es um den Schutz von Ausländern im Ausland. Allerdings liegt die Sache etwas anders, weil die Bundesrepublik nicht direkt beteiligt ist. Der Bundesregierung geht die Beschwerde der Jemeniten zu weit. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Thomas Hitschler (SPD), argumentierte vor Gericht mit Sicherheitsbedenken.
Müsste die Bundesregierung gegenüber Verbündeten wegen deren Verhaltens im Ausland intervenieren, würde das die Bündnisfähigkeit Deutschlands nachhaltig belasten, sagte er. Die Sicherheit Deutschlands hänge aber maßgeblich von der Zusammenarbeit mit Partnern in Nato und EU ab.
Nach Angaben der Bundesregierung versicherten die USA, dass Drohnen von Deutschland aus nicht gestartet, gesteuert oder befehligt werden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhalten. Deutschland und die USA seien in einem "fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog" zur Nutzung von Ramstein, erklärte das Verteidigungsministerium.
Die Verhandlung in Karlsruhe war am Mittag noch nicht beendet. Ein Urteil ist für Dienstag noch nicht angesetzt. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
M.Robinson--AT