-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
-
Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Ostbeauftragte: Ungleich verteilte Finanzen erschweren Aufstieg im Osten
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Mecklenburg-Vorpommern
-
Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
-
"Rheinische Post": Deutschlandticket kostet ab kommendem Jahr 66,80 Euro pro Monat
-
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
-
Nach mehr als einem Jahrzehnt: USA beenden Anti-IS-Militäreinsatz im Irak
-
Guardiola stützt ManCity: "Ich bin hier - mehr denn je"
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt im September voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin auf offener Straße in Bremen
-
Niedrige Füllstände: Reiche ordnet mehr Gaseinspeicherung an
-
Israelischer Minister: "Terrorist" wollte Flydubai-Flugzeug zum Absturz bringen
-
Ukraine: Mindestens vier Tote bei russischen Angriffen auf Energieinfrastruktur
-
DFB-Team bangt um Einsatz von Schlotterbeck
-
Unterdrückung von Samen in Schweden: Wahrheitskommission fordert Wiedergutmachung
-
Linnemann zu Pflegereform: "Werden Einsparungen vornehmen müssen"
-
Paparazzi vor Schule: Sprecher von Prinz Harry kritisiert "rücksichtslose" Fotografen
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung zeigt Verständnis - verurteilt aber Gewalt
-
Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden
-
Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten
-
Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht
-
Medienberichte über Prügelei im Cockpit: Flugzeuge landet außerplanmäßig in Saudi-Arabien
-
Burnham schließt Rückkehr Großbritanniens in EU nicht aus: Eine von mehreren Optionen
-
Drohnenerkennungssystem am Flughafen Berlin Brandenburg in Betrieb genommen
-
Streit beigelegt: Bundeskabinett beschließt Pflegereform
-
Arbeitslosigkeit sinkt im September leicht - Herbstbelebung startet aber schwach
-
Übernahme von Tegut-Filialen durch Edeka: Monopolkommission warnt vor Folgen für Wettbewerb
-
Umfrage: Smartphones im Schulalltag stellen Lehrkräfte vor Herausforderungen
-
Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich
-
Kfz-Haftpflicht: 7,4 Millionen Autofahrer werden in höhere Typklasse eingestuft
-
Nach langem Streit: Kabinett befasst sich mit Pflegereform
-
Ostbeauftragte fordert Finanzausgleich bei Einnahmen aus Erbschaftsteuer
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer in Hessen festgenommen
-
Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert
-
USA beenden offiziell Militäreinsatz im Irak
-
Partnerin getötet: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen in Niedersachsen
-
BUND kritisiert mögliche Preiserhöhung von Deutschlandticket als inakzeptabel
-
Südkoreas Geheimdienst: Nordkoreanischer Machthaber Kim "extrem fettleibig"
-
Syrer in Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen festgenommen
-
Razzia gegen Rechtsrock: Fast 400 Polizisten im Einsatz
-
Filmreifer Einsatz gegen Dieseldiebe: Lastwagenfahrer auf Motorhaube mitgenommen
-
Mittelmaß? Matthäus sieht "Mentalitätsproblem" bei DFB-Elf
-
Pflegebeauftragte zuversichtlich zu Kabinettsbeschluss von Pflegereform
Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)
Die Klägerin hatte ihren Personenstand gerichtlich in weiblich ändern lassen, ohne sich einer geschlechtsangleichenden Operation zu unterziehen. Im Frühling wollte sie ein Probetraining in einem Damenfitnessstudio machen. Das wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass es dort nur Damenumkleiden und Damenduschen gebe.
Das Studio veröffentlichte zu diesem Vorfall mehrere Artikel auf der eigenen Homepage. Dabei wurden der Name der Klägerin genannt und Bilder von ihr veröffentlicht. Zudem wurde ein männliches Pronomen für sie verwendet.
Mit einem Eilantrag wandte sich die Klägerin gegen diese Veröffentlichungen. Das Landgericht Frankfurt gab dem im Juli überwiegend statt. Da sie ihren Personenstand per Gerichtsbeschluss in weiblich geändert habe, sei die Verwendung des männlichen Pronomens für die Klägerin ein Angriff auf ihre Menschenwürde, entschied das Gericht. Dass ihr Name veröffentlicht worden sei, verletze ihr Selbstbestimmungsrecht. Trotz Verpixelung war sie auf den Fotos erkennbar.
Jedoch darf das Fitnessstudio die Meinung äußern, dass nur Frauen mit weiblichem Geburtseintrag Mitglieder eines Frauenfitnessstudios sein dürfen. Gegen das Urteil legte das Studio Widerspruch ein. Aus formalen Gründen hob die Pressekammer die einstweilige Verfügung nun auf.
Die Verfügung hätte innerhalb eines Monats an den Anwalt des beklagten Betriebs zugestellt werden müssen, entschieden die Richter. Die Anwältin der Klägerin hielt diese Frist nicht ein. Stattdessen schickte sie dem Studio den Beschluss direkt zu, obwohl sich in der Zwischenzeit ein Anwalt des Studios zum Verfahren gemeldet hatte. Unabhängig von den Rechtsverletzungen musste das Gericht die einstweilige Verfügung daher aufheben.
A.Williams--AT