-
Unicredit sichert sich insgesamt 49,65 Prozent der Stimmrechte an der Commerzbank
-
Apple scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen strengere Regeln
-
Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied in Frankfurt am Main erhoben
-
Ausgebüxter Schafbock bedient sich an Gurken: Polizeieinsatz in Thüringen
-
Krankenkassen-Beiträge: Grüne beantragen Abstimmungsstopp im Bundestag
-
KI bei der Deutschen Bahn: Kiana soll Reisende künftig besser informieren
-
Wadephul zeigt Verständnis für neue US-Angriffe auf den Iran
-
Merz: Russland hat "keine Chance" auf Sieg in der Ukraine
-
Jede dritte Lehrkraft ist mindestens 50 Jahre alt
-
Ukraine meldet mindestens zwei Tote bei neuen russischen Angriffen
-
Reform der Schuldenbremse: Expertenkommission hat laut Bericht drei Vorschläge
-
Frenzel nach Olympia-Aus der Kombination: "Tut enorm weh"
-
Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg - E-Auto bricht in Flammen aus
-
Sanierung von Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg verzögert sich
-
Rutte sieht "vollständiges Bekenntnis" der USA zur Nato
-
Seit fast 35 Jahren in USA lebender Mexikaner von ICE-Mitarbeiter erschossen
-
Polizei: Fünfter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
"In der Verlängerung": Rohr tippt auf Frankreich
-
"Fundamentale Abkehr": Kritik nach IOC-Entscheid zu Russland
-
Tour-Spitzenreiter Träen: Krebs besiegt, Gelb erobert
-
USA greifen "massiv" den Iran an - Teheran attackiert Bahrain und Kuwait
-
Datenschutzaktivist Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen
-
US-Armee meldet Angriffe auf mehr als 80 iranische Ziele
-
IWF stellt Weltwirtschaftsausblick vor
-
EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Apple
-
Urteil in Prozess um 15-fachen Mord an Patienten gegen Palliativarzt in Berlin
-
Bundestag berät über digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei
-
Nato-Gipfel in Ankara geht nach Trump-Kritik weiter
-
Nach Tanker-Beschuss: USA greifen Iran "massiv" an - Teheran droht mit Vergeltung
-
Krankenkassen-Beiträge: Grüne wollen Abstimmung im Bundestag stoppen
-
Kritik aus SPD-Fraktion an Elterngeld-Plänen von Prien
-
Kiew von Serie von Explosionen erschüttert
-
Der Traum lebt: Die Schweiz fordert Messis Argentinien
-
USA melden neue "massive Angriffe" auf den Iran - Teheran droht mit Vergeltung
-
Bericht: Bundesbürger klagen über gefühlten Kaufkraftverlust
-
Wimbledon: Djokovic macht Halbfinale gegen Sinner perfekt
-
US-Armee meldet neue "massive Angriffe" auf den Iran
-
Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef: Farage will Abgeordnetenmandat niederlegen und erneut antreten
-
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Einsturz befürchtet: Instabiler New Yorker Wolkenkratzer löst Großalarm aus
-
Verurteilte Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
-
IOC: Russische Mannschaftssportler dürfen wieder an Olympia teilnehmen - ohne Flagge
-
"Drohende Gefahr" und lange Präventivhaft: Karlsruhe prüft Bayerns Polizeigesetz
-
IOC lässt Russland wieder zu - Ukraine wettert
-
Nach 0:2-Rückstand: Messis Argentinier kämpfen sich zum Sieg
-
Trump schimpft in Ankara auf die Nato - Verbündete kündigen Rüstungsgeschäfte an
-
Skandal um Beleidigung von Fußballstar Mbappé: Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Rätselraten um Mitch McConnell: Republikaner-Urgestein seit Wochen im Krankenhaus
-
Mit Verspätung: Oberstdorf erhält Zuschlag für Ski-WM 2031
EU-Staaten müssen in anderem EU-Land festgestellte Geschlechtsidentität anerkennen
Lässt jemand seine Geschlechtsidentität in einem EU-Mitgliedsstaat rechtlich neu anerkennen, gilt das auch in anderen Mitgliedsstaaten. Eine Verweigerung der Anerkennung verstoße gegen die Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Freitag. Es ging um den Fall eines Transmanns aus Rumänien. (Az. C-4/23)
Er zog 2008 nach Großbritannien, nahm neben der rumänischen auch die britische Staatsbürgerschaft an, ließ sich dort 2020 rechtlich als männlich anerkennen und änderte Vornamen und Anrede. Das Verfahren wurde vor dem Brexit eingeleitet, aber erst während der Übergangszeit abgeschlossen. Im Mai 2021 beantragte er bei den rumänischen Behörden, seine männliche Geschlechtszugehörigkeit und seinen neuen Vornamen einzutragen und ihm eine neue Geburtsurkunde auszustellen.
Die rumänischen Behörden lehnten diese Anträge aber ab. Sie forderten ihn unter Berufung auf eine nationale Regelung auf, vor rumänischen Gerichten ein neues Verfahren zur Feststellung seiner Geschlechtsidentität anzustrengen. Daraufhin zog der Transmann vor ein Gericht in Bukarest. Dieses fragte den EuGH, ob die rumänische Regelung mit EU-Recht vereinbar sei.
Der EuGH antwortete nun, dass die Verweigerung der Anerkennung der Geschlechtsidentität die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern behindere, konkret das Recht, sich frei zu bewegen und aufzuhalten. Wie der Vorname stelle nämlich das Geschlecht ein grundlegendes Element der persönlichen Identität dar. Es könne im Alltag zu Problemen beim Nachweis der eigenen Identität kommen und auch zu schwerwiegenden Nachteilen im Beruf, im Privatleben oder bei Verwaltungsvorgängen.
Es sei nicht gerechtfertigt, dass Betroffene ein neues Verfahren zur Feststellung ihrer geschlechtlichen Identität führen müssten, das möglicherweise zu einem anderen Ergebnis komme als das bereits abgeschlossene Verfahren des anderen Mitgliedsstaats.
Der Brexit spiele hier keine Rolle, weil das britische Verfahren schon zuvor beziehungsweise in der Übergangszeit abgeschlossen worden sei, erklärte der EuGH. Über den konkreten Fall muss nun das rumänische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
W.Moreno--AT