-
Unicredit sichert sich insgesamt 49,65 Prozent der Stimmrechte an der Commerzbank
-
Apple scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen strengere Regeln
-
Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied in Frankfurt am Main erhoben
-
Ausgebüxter Schafbock bedient sich an Gurken: Polizeieinsatz in Thüringen
-
Krankenkassen-Beiträge: Grüne beantragen Abstimmungsstopp im Bundestag
-
KI bei der Deutschen Bahn: Kiana soll Reisende künftig besser informieren
-
Wadephul zeigt Verständnis für neue US-Angriffe auf den Iran
-
Merz: Russland hat "keine Chance" auf Sieg in der Ukraine
-
Jede dritte Lehrkraft ist mindestens 50 Jahre alt
-
Ukraine meldet mindestens zwei Tote bei neuen russischen Angriffen
-
Reform der Schuldenbremse: Expertenkommission hat laut Bericht drei Vorschläge
-
Frenzel nach Olympia-Aus der Kombination: "Tut enorm weh"
-
Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg - E-Auto bricht in Flammen aus
-
Sanierung von Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg verzögert sich
-
Rutte sieht "vollständiges Bekenntnis" der USA zur Nato
-
Seit fast 35 Jahren in USA lebender Mexikaner von ICE-Mitarbeiter erschossen
-
Polizei: Fünfter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
"In der Verlängerung": Rohr tippt auf Frankreich
-
"Fundamentale Abkehr": Kritik nach IOC-Entscheid zu Russland
-
Tour-Spitzenreiter Träen: Krebs besiegt, Gelb erobert
-
USA greifen "massiv" den Iran an - Teheran attackiert Bahrain und Kuwait
-
Datenschutzaktivist Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen
-
US-Armee meldet Angriffe auf mehr als 80 iranische Ziele
-
IWF stellt Weltwirtschaftsausblick vor
-
EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Apple
-
Urteil in Prozess um 15-fachen Mord an Patienten gegen Palliativarzt in Berlin
-
Bundestag berät über digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei
-
Nato-Gipfel in Ankara geht nach Trump-Kritik weiter
-
Nach Tanker-Beschuss: USA greifen Iran "massiv" an - Teheran droht mit Vergeltung
-
Krankenkassen-Beiträge: Grüne wollen Abstimmung im Bundestag stoppen
-
Kritik aus SPD-Fraktion an Elterngeld-Plänen von Prien
-
Kiew von Serie von Explosionen erschüttert
-
Der Traum lebt: Die Schweiz fordert Messis Argentinien
-
USA melden neue "massive Angriffe" auf den Iran - Teheran droht mit Vergeltung
-
Bericht: Bundesbürger klagen über gefühlten Kaufkraftverlust
-
Wimbledon: Djokovic macht Halbfinale gegen Sinner perfekt
-
US-Armee meldet neue "massive Angriffe" auf den Iran
-
Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef: Farage will Abgeordnetenmandat niederlegen und erneut antreten
-
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Einsturz befürchtet: Instabiler New Yorker Wolkenkratzer löst Großalarm aus
-
Verurteilte Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
-
IOC: Russische Mannschaftssportler dürfen wieder an Olympia teilnehmen - ohne Flagge
-
"Drohende Gefahr" und lange Präventivhaft: Karlsruhe prüft Bayerns Polizeigesetz
-
IOC lässt Russland wieder zu - Ukraine wettert
-
Nach 0:2-Rückstand: Messis Argentinier kämpfen sich zum Sieg
-
Trump schimpft in Ankara auf die Nato - Verbündete kündigen Rüstungsgeschäfte an
-
Skandal um Beleidigung von Fußballstar Mbappé: Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Rätselraten um Mitch McConnell: Republikaner-Urgestein seit Wochen im Krankenhaus
-
Mit Verspätung: Oberstdorf erhält Zuschlag für Ski-WM 2031
Gericht: Salafistischer Prediger in Bonn darf vorerst nicht abgeschoben werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag eines salafistischen Predigers im nordrhein-westfälischen Bonn gegen seine Abschiebung in das Kosovo stattgegeben. Es sei kein ausreichendes Ausweisungsinteresse nach dem Gesetz erkennbar, teilte das Gericht nach seinem Beschluss am Mittwoch mit. Die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus begründe nicht automatisch eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es weiter.
Die Stadt Bonn hatte dem Prediger laut Gerichtsangaben seine Abschiebung in das Kosovo angedroht. Der Mann gefährde als Anhänger des politischen Salafismus die freiheitlich-demokratische Grundordnung, argumentierte die Stadt. Von ihm gehe eine Gefahr aus, weil er als Prediger aktiv sei, die radikale Szene unterstützte und Kontakte zu bekannten salafistischen Predigern pflege. Verbunden sei er außerdem mit Mixed-Martial-Arts-Kämpfern und Mitgliedern der Clanszene.
Gegen die Ausweisungsverfügung stellte der Prediger vor rund einer Woche einen Eilantrag, dem das Kölner Gericht nun stattgab. Dem Gericht zufolge besteht bei dem Mann zwar "eine Nähe zur salafistischen Szene". Darüber hinaus sei aber "nichts Belastbares" dafür erkennbar, dass er "über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus durch seine Aktivitäten die für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbaren Grundsätze angreift", hieß es.
Wie das Gericht weiter erklärte, besagt die aktuelle Gesetzeslage nicht, dass Anhänger des politischen Salafismus automatisch eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellen. Es braucht vielmehr zusätzliche Gründe, um ein besonders schweres Ausweisungsinteresse zu rechtfertigen.
Dies sah das Gericht im Eilverfahren nicht bestätigt. Es konnte zum Beispiel nicht nachgewiesen werden, dass der Prediger extremistische Gruppen unterstützt. Auch die Stadt Bonn sehe das nicht so, erklärte das Gericht. Zudem ergaben sich keine Beweise dafür, dass der Prediger öffentlich zu Gewalt oder Hass ausrief.
Bei der Abwägung im Eilverfahren überwog außerdem das Bleibeinteresse des Manns wegen seiner noch minderjährigen Kinder gegenüber der bislang nicht nachgewiesenen Gefahr für die demokratische Grundordnung. Ein größeres Interesse an seiner Ausweisung ergebe sich auch nicht allein durch bekannt gewordene Fälle von häuslicher Gewalt und Bedrohungen für seine damals fünfjährige Tochter. Denn entsprechende Verfahren seien mangels bestehender Gefahr eingestellt worden.
Das Gericht wies darauf hin, dass bei Vorliegen neuer Erkenntnissen über die Gefahr für die demokratische Grundordnung der Beschluss geändert werden kann. In diesem Fall müsse auch sein Bleibeinteresse in Hinblick auf seine Kinder neu bewertet werden, hieß es weiter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
M.King--AT