-
Frankreichs Regierung stellt Haushaltsentwurf vor
-
Berliner Linke trifft sich mit Grünen und SPD zu Gespräch vor möglichen Sondierungen
-
Bundesgericht prüft Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
EU-Innenminister beraten über Abschiebungen
-
Erneuter Tankrabatt tritt in Kraft
-
Wadephul trifft europäische Außenminister in Montenegro und reist nach Italien
-
Merz trifft Rutte - und hält außenpolitische Grundsatzrede
-
"Katastrophales Jahr": Schweizer Gletscher verloren 2026 mehr als fünf Prozent Eis
-
Trump droht früherem Fed-Chef Powell mit neuen Ermittlungen
-
Israel: Flydubai-Maschine entgeht laut Regierung knapp einem Terroranschlag
-
Bühl eröffnet: Bayern-Frauen feiern ersten Königsklassen-Sieg
-
US-Richterin billigt Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Zahl der Offiziere um 20 Prozent reduziert
-
Wadephul sieht EU-Erweiterung auf westlichem Balkan als "Nagelprobe für Europa"
-
Streit eskaliert: Ronaldo reist aus Trainingslager ab
-
Dominante Magdeburger sorgen für erste Kieler Niederlage
-
Dreierpack als Kapitän: Tresoldi überragt auf Malta
-
Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"
-
Merz bekräftigt Reformkurs - und macht Tempo bei Arbeitsmarktreform
-
"Dummheit": Klopp hält Plädoyer gegen Rassismus
-
Indonesien: Behörden zerstören Gefängnis-"Villen" mit Luxusausstattung
-
Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung
-
Auch die Schweiz entzieht Infantino die Unterstützung
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten - Urbig im Tor
-
Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus
-
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
-
Tippfehler in Trumps Abkommen für "Superintelligenz" sorgt für Spott
-
Deutschlandticket wird ab 2027 teuer
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge - Gewerkschaft protestiert
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet
-
Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen
-
Antisemitismusvorwurf gegen Bardella: Macron nennt Äußerungen "inakzeptabel"
-
Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe
-
Netanjahu: Copilot wollte Flydubai-Maschine zum Absturz bringen
-
Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen
-
Schlotterbeck erleidet Knöchelverletzung
-
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
-
Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert
-
Verkehrsminister: Preis vom Deutschlandticket steigt ab 2027 auf 66,80 Euro
-
Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge zum Jahresende
-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
Gericht: Salafistischer Prediger in Bonn darf vorerst nicht abgeschoben werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag eines salafistischen Predigers im nordrhein-westfälischen Bonn gegen seine Abschiebung in das Kosovo stattgegeben. Es sei kein ausreichendes Ausweisungsinteresse nach dem Gesetz erkennbar, teilte das Gericht nach seinem Beschluss am Mittwoch mit. Die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus begründe nicht automatisch eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es weiter.
Die Stadt Bonn hatte dem Prediger laut Gerichtsangaben seine Abschiebung in das Kosovo angedroht. Der Mann gefährde als Anhänger des politischen Salafismus die freiheitlich-demokratische Grundordnung, argumentierte die Stadt. Von ihm gehe eine Gefahr aus, weil er als Prediger aktiv sei, die radikale Szene unterstützte und Kontakte zu bekannten salafistischen Predigern pflege. Verbunden sei er außerdem mit Mixed-Martial-Arts-Kämpfern und Mitgliedern der Clanszene.
Gegen die Ausweisungsverfügung stellte der Prediger vor rund einer Woche einen Eilantrag, dem das Kölner Gericht nun stattgab. Dem Gericht zufolge besteht bei dem Mann zwar "eine Nähe zur salafistischen Szene". Darüber hinaus sei aber "nichts Belastbares" dafür erkennbar, dass er "über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus durch seine Aktivitäten die für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbaren Grundsätze angreift", hieß es.
Wie das Gericht weiter erklärte, besagt die aktuelle Gesetzeslage nicht, dass Anhänger des politischen Salafismus automatisch eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellen. Es braucht vielmehr zusätzliche Gründe, um ein besonders schweres Ausweisungsinteresse zu rechtfertigen.
Dies sah das Gericht im Eilverfahren nicht bestätigt. Es konnte zum Beispiel nicht nachgewiesen werden, dass der Prediger extremistische Gruppen unterstützt. Auch die Stadt Bonn sehe das nicht so, erklärte das Gericht. Zudem ergaben sich keine Beweise dafür, dass der Prediger öffentlich zu Gewalt oder Hass ausrief.
Bei der Abwägung im Eilverfahren überwog außerdem das Bleibeinteresse des Manns wegen seiner noch minderjährigen Kinder gegenüber der bislang nicht nachgewiesenen Gefahr für die demokratische Grundordnung. Ein größeres Interesse an seiner Ausweisung ergebe sich auch nicht allein durch bekannt gewordene Fälle von häuslicher Gewalt und Bedrohungen für seine damals fünfjährige Tochter. Denn entsprechende Verfahren seien mangels bestehender Gefahr eingestellt worden.
Das Gericht wies darauf hin, dass bei Vorliegen neuer Erkenntnissen über die Gefahr für die demokratische Grundordnung der Beschluss geändert werden kann. In diesem Fall müsse auch sein Bleibeinteresse in Hinblick auf seine Kinder neu bewertet werden, hieß es weiter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
M.King--AT