-
Feuerwehr befeuchtet sterbenden Wal vor Poel mit Ostseewasser
-
Rassismus gegen schwarzen Bürgermeister: Frankreichs Justiz ermittelt
-
Einspruch stattgegeben: Löwen behalten doch Sieg gegen Lemgo
-
DIHK: Jeder sechste Industriebetrieb verdient durch Verteidigungsindustrie
-
Gesundheitsministerin Warken gegen starke Abstriche bei Partnerversicherung
-
Historische Mondumrundung: Artemis-Crew verlässt Erdumlaufbahn
-
Eta wird Cheftrainerin der Union-Frauen
-
FC Bayern: Kane fehlt in Freiburg
-
Wirtschaftsministerin Reiche sucht externe Berater für Ministeriumsaufgaben
-
Woods direkt nach Unfall: Mit dem "Präsidenten" gesprochen
-
Mit nur 26 Jahren: Skispringer Lisso beendet Karriere
-
AFP-Zählung: Ex-Militärjunta-Chef Min Aung Hlaing zum Präsidenten von Myanmar gewählt
-
Schröder löst Playoff-Ticket - Sorgen um Doncic
-
Kubanische Regierung begnadigt mehr als 2000 Gefangene
-
SPD kritisiert "immer neue Forderungen" der Union zum Verbrenner-Aus
-
Neuer-Nachfolge? Urbig bleibt entspannt
-
Deutsche Curler schließen WM auf Rang neun ab
-
Junta-Chef: Menschen in Burkina Faso müssen Demokratie "vergessen"
-
Lerch nach Aus: "Haben das Herz auf dem Platz gelassen"
-
Hrubesch glaubt an Polzin-Ära beim HSV
-
Enrique vor Spitzenverdienst in Ligue 1: "Schön für mich"
-
Frankreich: EU-Abgeordnete wegen "Rechtfertigung von Terrorismus" in Polizeigewahrsam genommen
-
Bundesaußenminister Wadephul verteidigt Nato gegen Kritik Trumps
-
Polizei: Bewaffneter 20-Jähriger zündet Pyrotechnik in ICE
-
Artemis-Crew verlässt Erdumlaufbahn Richtung Mond
-
Hohe Spritpreise: Ricarda Lang fordert Recht auf Homeoffice
-
US-Verteidigungsminister drängt Heereschef inmitten von Iran-Krieg zum Rücktritt
-
Vorsprung reicht nicht: Wolfsburg verpasst Halbfinale
-
Nasa: Artemis-Crew kann Erdumlaufbahn Richtung Mond verlassen
-
Trump verkündet neue Zölle auf Medikamente und Metalle
-
"Sofort und bedingungslos": Rund 40 Staaten fordern Öffnung der Straße von Hormus
-
US-Vizepräsident Vance reist kurz vor Parlamentswahl zu Orban nach Ungarn
-
Totes Baby in Mülltonne in Niedersachsen: Ermittler schließen Straftat aus
-
Ritual an Gründonnerstag: Papst Leo XIV. wäscht zwölf Priestern die Füße
-
Hypothek zu groß: Frankfurt verpasst Europa-Cup-Finale
-
Trump feuert Justizministerin Bondi und ernennt früheren Anwalt Blanche
-
Trump ruft zu Boykott von Springsteen-Konzerten auf
-
US-Medien: Trump prüft Entlassung von Justizministerin Bondi
-
Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"
-
Libysche Behörde: Beschädigter russischer Tanker im Mittelmeer "außer Kontrolle"
-
Teheran droht USA nach aggressiver Trump-Rede mit "vernichtenden" Angriffen
-
Lufthansa und Air France-KLM bieten um portugiesische Airline TAP
-
US-Außenhandelsdefizit steigt im Februar wieder
-
Nexperia-Chips können bald gänzlich in China produziert werden
-
Brief an Ministerkollegen: Klingbeil fordert weitere Entlastungen
-
Italien: Verbandspräsident Gravina und Buffon treten zurück
-
Frankreichs Linkspopulisten prangern Rassismus gegen schwarze Politiker an
-
US-Demokraten klagen gegen Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor
-
Fallschirmjäger-Skandal: Bundeswehr nennt Zahlen zu personellen Konsequenzen
EuGH: Leiharbeiter haben Recht auf gleiche Abgeltung für nicht genommenen Urlaub
Die Abgeltung für nicht genommenen Urlaub nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf für Leiharbeiter nicht niedriger sein als wenn sie direkt bei dem entleihenden Unternehmen angestellt gewesen wären. Das gelte ebenso für das Urlaubsgeld, entschied der EuGH in Luxemburg am Donnerstag in einem Fall aus Portugal. Zwei Leiharbeiter hatten gegen ihre portugiesische Zeitarbeitsfirma geklagt. (Az. C-426/20)
Sie waren dort zwei Jahre beschäftigt und wurden einem entleihenden Unternehmen überlassen. Nach Beendigung ihres Arbeitsvertrags klagten sie auf Nachzahlung. Sie argumentierten, dass sich bezahlter Jahresurlaub und Urlaubsgeld nach den allgemein in Portugal gültigen Regelungen richten müssten. Die Zeitarbeitsagentur verwies dagegen auf eine Spezialregelung, derzufolge die Ansprüche für Leiharbeiter anders berechnet werden.
Ihr Anspruch richtet sich dann anteilig nach der Dauer ihrer Beschäftigung - wenn sie für mindestens ein Jahr oder für mehr als zwei Jahre entliehen werden und die Entleihung im Laufe eines Jahres beginnt. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen gilt das nicht. Das Arbeitsgericht in Barcelos fragte den EuGH, ob diese Regelung mit EU-Recht vereinbar sei.
Dieser betonte, dass für Leiharbeiter während der Dauer ihrer Überlassung mindestens die gleichen wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten müssten wie wenn sie direkt dort angestellt worden wären. Ob dieser Grundsatz hier eingehalten würde, müsse das portugiesische Gericht prüfen.
Vor allem müsse es überprüfen, ob hier doch die allgemeine Urlaubsregelung anwendbar sei. Das hatte nämlich die portugiesische Regierung angegeben. Ihrer Auffassung nach umfasst die Spezialregelung weder die Modalitäten für die Berechnung des Urlaubs der Leiharbeitnehmer noch die Auswirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Urlaubsanspruch.
M.O.Allen--AT