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Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht
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Klopp feiert sein "Oktoberfest": Endlich der erste Sieg
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Frankreich: Streit um politische Verantwortung für Schülerproteste
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EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
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Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
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Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
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Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
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Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
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Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
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Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
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Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
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Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
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Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
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Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
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Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
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Trotz Umbauten: Früheres KZ-Krematorium in Nordrhein-Westfalen bleibt denkmalgeschützt
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UNO: Mindestens zehn Zivilisten bei pakistanischen Angriffen in Afghanistan getötet
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Städtischer Mitarbeiter in Braunschweig wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt
Ein Mitarbeiter der Stadt Braunschweig ist wegen Korruption und Untreue zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann in drei Fällen der Bestechlichkeit und in 140 Fällen der Untreue schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.
Laut Staatsanwaltschaft war der Stadtamtsinspektor für die Veranlagung der Vergnügungssteuer von Spielhallenbetreibern zuständig. Seine Aufgabe war es, die sogenannten Auslesestreifen aus den Spielgeräten mit der Vergnügungssteueranmeldung abzugleichen und das Ergebnis in eine Datenbank einzupflegen.
Durch falsche Angaben entgingen dem Staat laut Anklage mehr als 700.000 Euro. Der Beschuldigte soll für die Tricksereien von den Steuerpflichtigen Bargeld bekommen haben - insgesamt über 70.000 Euro.
K.Hill--AT