-
Mittelmaß? Matthäus sieht "Mentalitätsproblem" bei DFB-Elf
-
Pflegebeauftragte zuversichtlich zu Kabinettsbeschluss von Pflegereform
-
14 Festnahmen und 50 Millionen beschlagnahmt: Razzia gegen Banden
-
NHL: Dämpfer für Draisaitl - Debüt-Treffer für Peterka
-
Südkorea: Abgeordneter bestätigt Ankunft nordkoreanischer Kriegsgefangener aus Ukraine
-
US-Justiz erhebt Anklage gegen von ICE-Mitarbeitern angeschossenen Venezolaner
-
WNBA: Fiebich mit New York im Halbfinale
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten
-
Merz nimmt an Jahrestreffen von Wirtschaftsinitiative "Made for Germany" teil
-
Urteil gegen deutsche Person Maja T. in Berufungsverfahren in Ungarn erwartet
-
Sparkurs bei VW: Gespräch über 2024 vereinbarte Investitions- und Produktzusagen
-
Abgeordneter: Zwei nordkoreanische Kriegsgefangene kürzlich aus Ukraine in Südkorea eingetroffen
-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
BGH: Zahlung von getrenntem Vater nicht ohne Kontrolle mit Kontakt zu Kindern verknüpfen
Getrennte Eheleute aus unterschiedlichen Ländern dürfen keine Vereinbarung treffen, wonach die Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Umgang mit den Kindern geknüpft wird, wenn dabei kein Gericht das Kindeswohl kontrolliert. Das erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Er trug dem Münchner Oberlandesgericht auf, einen gerichtlich geschlossenen Vergleich zwischen einer zweifachen Mutter aus Peru und ihrem früheren Ehemann, einem Deutschen, neu zu prüfen. (Az. XII ZB 385/23)
Das Paar hatte 2002 geheiratet, bekam eine Tochter und lebte mit ihr in Deutschland. 2011 zog die Frau mit dem Mädchen nach Peru, wo noch ein Sohn geboren wurde. Der Mann blieb in Deutschland. Er durfte die Kinder nur sehen, wenn er zu Besuch in Peru war. 2017 wurde die Ehe geschieden. Die Frau forderte vor Gericht einen Zugewinnausgleich von 80.000 Euro.
Schließlich schlossen die beiden vor dem Amtsgericht München einen Vergleich. Demnach sollte der Mann insgesamt 60.000 Euro in drei jährlichen Raten zahlen - aber erst, wenn er die Kinder zuvor drei Wochen in Deutschland bei sich hatte. Die Frau legte dagegen aber Beschwerde ein, weil das Amtsgericht das Kindeswohl nicht geprüft habe. Die Billigung des Vergleichs wurde daraufhin aufgehoben. Die Frau wollte das güterrechtliche Verfahren fortsetzen, hatte damit aber vor dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hob die Münchner Entscheidung nun auf und verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Die Vereinbarung sei sittenwidrig, weil sie die Fälligkeit der Raten an den Kontakt mit den Kindern knüpfe, erklärte er. In solchen Fällen bestehe die Gefahr, dass der Umgang maßgeblich von wirtschaftlichen Interessen der Eltern bestimmt werde. Die Kinder könnten so zum Objekt eines Handels gemacht werden und besonderen Loyalitätskonflikten ausgesetzt sein.
Die Grenze zur Sittenwidrigkeit sei überschritten, wenn die Umgangsregelung erzwingbar gemacht werden solle und dabei kein Gericht das Kindeswohl kontrolliere. Die Billigung der Umgangsregelung sei zu Recht aufgehoben worden, erklärte der BGH. Um sie am Maßstab des Kindeswohls zu kontrollieren, hätten die Kinder angehört werden müssen.
R.Chavez--AT