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Berufungsprozess um Tod von Ersthelfer: Bewährungsstrafe für Autofahrer
Im Berufungsprozess um den Tod eines Ersthelfers auf einer hessischen Autobahn hat das Landgericht Darmstadt den Angeklagten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 41-Jährige wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Das Berufungsurteil fiel bereits am späten Dienstag.
Laut den Vorwürfen fuhr der 41-Jährige im Mai 2022 auf der Autobahn 3 bei Rüsselsheim betrunken mit rund 120 Stundenkilometern in eine Unfallstelle ein. Der Angeklagte kollidierte dabei mit einem Ersthelfer, der sich tödliche Verletzungen zuzog.
Das Amtsgericht Groß-Gerau hatte den Angeklagten im Februar vergangenen Jahres zu drei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft legten dagegen Berufung ein.
Ch.Campbell--AT