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Mordurteil nach Tötung von 89-Jähriger in Stuttgart rechtskräftig
Wegen des Mordes an einer 89 Jahre alten Frau ist ein 36-Jähriger nunmehr rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag das entsprechende Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom März 2023. Das Landgericht hatte als erwiesen angesehen, dass der Mann die Frau erwürgt und später Feuer in der Wohnung gelegt hatte. (Az. 1 StR 469/23)
Er arbeitete für einen ambulanten Pflegedienst und kannte durch seine Arbeit die Wohn- und Lebensverhältnisse der 89-Jährigen. Im Januar 2022 drang er laut Urteil in ihre Wohnung ein, fesselte sie zunächst und erwürgte sie später. Um die Spuren zu beseitigen, legte er den Brand. Die von Nachbarn alarmierte Feuerwehr fand die Leiche der Frau.
Das Landgericht verurteilte den 36-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und schwerer Brandstiftung. Dagegen wandte sich der Angeklagte an den BGH. Dieser fand aber keine Rechtsfehler in dem Stuttgarter Urteil und verwarf die Revision darum.
O.Ortiz--AT