-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten
-
Merz nimmt an Jahrestreffen von Wirtschaftsinitiative "Made for Germany" teil
-
Urteil gegen deutsche Person Maja T. in Berufungsverfahren in Ungarn erwartet
-
Sparkurs bei VW: Gespräch über 2024 vereinbarte Investitions- und Produktzusagen
-
Abgeordneter: Zwei nordkoreanische Kriegsgefangene kürzlich aus Ukraine in Südkorea eingetroffen
-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
Karlsruhe: Geständnis muss bei Deal in kompliziertem Strafprozess überprüft werden
Auch bei einer Absprache in einem Strafprozess, einer sogenannten Verständigung, muss das Recht auf ein faires Verfahren gewährt bleiben. Dazu kann beispielsweise gehören, dass ein Geständnis bei komplizierter Sachlage überprüft wird, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervorgeht. (Az. 2 BvR 2103/20)
Das Gericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Manns statt, der wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Es ging um die Beschäftigung von ausländischen Arbeitern auf dem Bau, für die laut Urteil keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern gezahlt worden waren.
Über den Fall verhandelte zunächst das Amtsgericht in Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt. Dieses schlug einen Deal vor: Bei einem Geständnis sicherte es eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Monaten zu. Der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft stimmten zu. Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant die Tatvorwürfe aus der Anklage bestätige und der Angeklagte selbst sage: "Das ist richtig so."
Es gab keine Beweisaufnahme, um die Erklärung zu überprüfen und den Sachverhalt weiter aufzuklären. Der Angeklagte wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er wandte sich daraufhin an das Oberlandesgericht Naumburg. Auch die dortige Generalstaatsanwaltschaft beantragte, den Fall neu aufzurollen. Das Oberlandesgericht erklärte die Feststellungen des Amtsgerichts aber für ausreichend, woraufhin der Mann Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegte.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass ihn die Urteile in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzten. Das Amtsgericht hätte zwingend zusätzlich zum Geständnis Beweise erheben müssen, vor allem weil das Verfahren komplex sei und die Qualität des Geständnisses gering. Das Verfassungsgericht verwies den Fall zurück an das Amtsgericht.
In einem weiteren Fall gab es dem Beschwerdeführer teilweise recht. Auch hier ging es um die Absprache in einem Strafprozess in Sachsen-Anhalt, diesmal vor dem Amtsgericht Magdeburg, der wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei geführt worden war und mit der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe geendet hatte.
Der Beschwerdeführer wandte sich an das Oberlandesgericht Naumburg und gab an, dass er nur über das Ergebnis der Verständigung, nicht aber über weitere Einzelheiten informiert worden sei. Dieses verwarf seine Revision.
Dabei habe es aber die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte das Verfassungsgericht. Bei einer Verständigung müsse der Vorsitzende Richter deren Gegenstand und wesentlichen Inhalt mitteilen. Das Oberlandesgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen.
N.Walker--AT