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Freispruch für 85-Jährigen nach Tötung von betagter Ehefrau in Hessen
Das Landgericht Kassel hat einen 85-Jährigen vom Vorwurf des Mordes an seiner betagten Ehefrau freigesprochen. Es sei laut Gutachten nicht auszuschließen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag zur Begründung. Wegen einer akuten Suizidalität sei der 85-Jährige nach der Urteilsverkündung zunächst in eine Psychiatrie gebracht worden. Dauerhaft solle er dort jedoch nicht untergebracht werden.
Angeklagt war der Mann, weil er im Juni seiner schlafenden 87-jährigen Frau mit einer Bratpfanne gegen den Kopf geschlagen haben soll. Zudem soll er sie durch Gewalt gegen den Hals getötet haben. Zum Motiv hieß es in der Anklage, dass der Mann mit der Pflege der schwer kranken Frau überfordert gewesen sei. Da beide Seiten einen Verzicht auf Rechtsmittel erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.
M.King--AT