-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
Bewährungsstrafen für Polizisten wegen brutaler Festnahme eines schwarzen Franzosen
Wegen der brutalen Festnahme eines schwarzen Franzosen hat ein Gericht in Frankreich einen Polizisten zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Berufungsgericht im Pariser Vorort Bobigny untersagte ihm zudem für fünf Jahre den Außendienst. Der Polizist hatte dem damals 22-jährigen Théo Luhaka seinen Schlagstock in den Anus gerammt. Vor Gericht erklärte er, dass er ihn nicht habe verletzen wollen.
"Was als Kontrolle begann, endete in einem zerstörten Leben", hatte Staatsanwalt Loïc Pageot gesagt. Die Anwälte der Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert und betont, dass es sich um legitime Verteidigung gehandelt habe. Zwei weitere angeklagte Polizisten wurden zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Verbreitung der Videos von Überwachungskameras hatte große Empörung in Frankreich und eine Debatte über Polizeigewalt ausgelöst. Luhakas Verletzung hatte eine lebenslange Behinderung zur Folge. Er ist psychisch angeschlagen und trotz zweier Operationen inkontinent.
Die Richter blieben damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für die drei beteiligten Polizisten Bewährungsstrafen von bis zu drei Jahren gefordert hatte. Die Höchststrafe für eine mutwillige Körperverletzung mit bleibenden Schäden liegt bei 15 Jahren Haft.
Auslöser der Gewalt war eine Polizeikontrolle nahe eines für Drogenhandel bekannten Ortes in der Pariser Vorstadt Aulnay-sous-Bois. Luhaka hatte sich nichts zuschulde kommen lassen, sich aber gegen seine Festnahme gewehrt.
Die Polizisten erklärten vor Gericht, dass sie nicht die Absicht gehabt hätten, den jungen Mann zu verletzen. Der Hauptangeklagte räumte während des Prozesses ein, dass ein Schlag ins Gesicht des jungen Mannes "nicht regelkonform" gewesen sei, sondern dem "Stress" der Situation geschuldet.
Der Stoß mit dem Schlagstock hingegen sei ein Akt gewesen, den er "in der Polizeischule gelernt", aber zuvor nur selten eingesetzt habe. Er habe lediglich "auf den Oberschenkel" gezielt, sagte Marc-Antoine C.
"Ich habe nicht gemerkt, dass ihm etwas wehtat. Er hat seinen Schmerz nicht geäußert", sagte der Polizist, der den Festgenommenen im Auto auf die Polizeiwache begleitet hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Théo Luhaka eine zehn Zentimeter tiefe Wunde neben dem Schließmuskel und blutete stark. Auf der Hinterbank des Polizeiwagens fanden sich Blutspuren.
Luhaka hatte vor Gericht erneut betont, dass er sich als Opfer einer Vergewaltigung sah. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde jedoch fallengelassen, weil der Polizist nach Einschätzung der Ermittler nicht die Absicht gehabt hatte, ihn zu penetrieren.
Der heute 29-Jährige hatte sich vor seiner Festnahme keines Vergehens schuldig gemacht. "Die Gewalt, die einen solchen Schaden anrichtet, ist durch nichts zu rechtfertigen", hatte sein Anwalt, Antoine Vey, betont.
Die drei Polizisten waren nach einer internen Untersuchung in ihre Heimatregionen versetzt worden. Keiner von ihnen war bis zum Prozess vom Polizeidienst ausgeschlossen worden.
Die französische Menschenrechtsbeauftragte Claire Hédon hatte nach einer mehrjährigen Recherche 2020 angeprangert, dass die Polizisten intern nur mit milden Sanktionen belegt worden waren. Sie zeigte zudem auf, dass einer der Polizisten dem auf dem Boden liegenden Mann sein Knie in den Nacken gedrückt hatte - eine Geste, die durch den Tod des Schwarzen George Floyd in den USA drei Jahre später eine hohe Symbolwirkung bekam.
R.Garcia--AT