-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
-
Rettungskräfte: Zahl der Toten bei Angriff der Armee auf Markt in Myanmar auf 50 gestiegen
-
Nach Explosion in Grenzgebiet: Südkorea wirft Norden Verletzung von Waffenstillstand vor
-
Machtkampf: FIFA wirft UEFA "Desinformationskampagne" vor
-
Geldvermögen deutscher Haushalte wächst auf 9,9 Billionen Euro - Zunahme aber schwächer
-
EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein
-
Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes
-
SPD-Politiker Pantazis zuversichtlich bei Einigung zur Pflegereform
-
Seoul: Explosion nordkoreanischer Mine in Grenzgebiet ist "Verletzung von Waffenstillstand"
Bundesgerichtshof: Begriff "Kölner Dom" taugt nicht als Marke
Der Begriff "Kölner Dom" taugt nicht als Marke. Das Publikum verbinde damit das Bauwerk, nicht aber bestimmte Produkte wie Schmuck oder Bekleidung, befand der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Der Begriff "Kölner Dom" sei daher nicht geeignet, Produkte einem bestimmten Hersteller zuzuordnen. (Az. I ZB 28/23)
Die Hohe Domkirche zu Köln wollte 2018 "Kölner Dom" als Marke eintragen lassen. Geschützt werden sollte der Begriff für Schmuck, Bekleidung, Fotos, Schreib- und Druckwaren sowie verschiedene Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels. Die von der katholischen Kirche vertretene öffentlich-rechtliche Körperschaft ist für den Unterhalt des Doms verantwortlich.
Das Markenamt in München lehnte die Eintragung ab. Hintergrund ist der Zweck einer Marke, die Verbraucher auf einen bestimmten Hersteller oder Anbieter zu verweisen. Hierfür fehle dem Begriff "Kölner Dom" die notwendige "Unterscheidungskraft".
Wie schon das Bundespatentgericht bestätigte dies nun auch der BGH. Der Kölner Dom sei die Kathedrale des Erzbistums Köln, sei als Kirchenbau weltweit bekannt und 1996 zum Weltkulturerbe erklärt worden. Dabei seien von den hier angegebenen Warengruppen auch Abbildungen oder Nachbildungen des Kölner Doms umfasst. Die Worte "Kölner Dom" würden dann aber "als beschreibende Angabe und nicht als Hinweis auf deren betriebliche Herkunft aufgefasst".
Das gelte gerade auch für Souvenirartikel, die häufig eine Abbildung des Kölner Doms tragen. Solche Souvenirs für bekannte Baudenkmäler seien üblicherweise von verschiedenen Anbietern erhältlich. Aber auch bei anderen Produkten werde "der angesprochene Verkehr das angemeldete Zeichen als rein dekorativ oder als Botschaft an die Umwelt wahrnehmen, nicht aber als Produktkennzeichen", hieß es in dem Karlsruher Beschluss.
E.Flores--AT