-
Irans Präsident bezeichnet Rahmenabkommen zur Beendigung des Krieges als "historisch"
-
Notfallseelsorge der christlichen Kirchen rückt zu 32.000 Einsätzen aus
-
Lys gegen Switolina in Berlin chancenlos
-
Mietwagen nach Unfall: Fiktiver Preis für höherwertiges Auto nicht entscheidend
-
"Beleidigte Leberwurst": Scharfe Kritik an Wadephuls Überlegung zu UN-Kürzungen
-
Schweiz: Gespräche über Einzelheiten zum US-iranischen Rahmenabkommen ab Freitag
-
USA erhöhen Druck auf Nato-Verbündete - Pistorius fordert "mehr Zeit" für Übergang
-
CDU-Außenpolitiker Laschet plädiert für diplomatischen Dialog mit Russland
-
Verdi ruft Beschäftigte von Ikea zu Streiks am Freitag auf
-
Größter ukrainischer Drohenangriff auf Moskau seit Jahren - Ölraffinerie getroffen
-
Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab - keine Bindung an Tarifvertrag
-
Attacken auf Einsatzkräfte an Silvester: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Israel will Kontakt zur EU-Außenbeauftragen Kallas abbrechen
-
EU-Parlament beschließt Recycling-Regeln für Autos
-
Gewerkschaften und Studierendenvereinigungen dringen auf Bafög-Erhöhung
-
Venezuela: Mutter von getötetem Dissidenten macht Maduro-Regierung schwere Vorwürfe
-
Berechnung von Schufa-Wert: Bundesgerichtshof verhandelt über Anspruch auf Auskunft
-
Medienberichte: Bas will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen
-
Urteil: Große Festzelte auf Oktoberfest dürfen vorläufig vergeben werden
-
Presse: Rentenkommission einigt sich mehrheitlich auf Empfehlungen
-
Reeder: Normaler Schiffsverkehr durch Straße von Hormus dürfte noch dauern
-
Gerichtstermin wegen Klage von Schauspieler Ulmen gegen Produktionsfirma aufgehoben
-
Mann in Polen nach Tötung von kreml-kritischem Künstler Skrepezki festgenommen
-
Deutlich mehr Baugenehmigungen im April - Branche sieht aber weiter großen Bedarf
-
Privathaushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben
-
"Die beste Woche": Telekom zieht positive WM-Zwischenbilanz
-
Hochsommerliche Hitzewelle rollt an: DLRG warnt vor tödlichen Badeunfällen
-
Tod von Kleinkind in überhitztem Auto - Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
-
"Beleidigte Leberwurst": Grüne kritisieren Wadephuls Überlegungen zu UN-Kürzungen
-
Massiver ukrainischer Drohenangriff auf Moskau - Rauchsäulen über russischer Hauptstadt
-
Sachverständigenrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht
-
Sanierung Bahnstrecke Berlin-Hannover: Züge brauchen mindestens eine Stunde länger
-
BSW-Gründerin Wagenknecht stellt Regierungsbeteiligung in Thüringen in Frage
-
Deutsche Marineschiffe passieren Suezkanal auf Weg zu möglichem Hormus-Einsatz
-
Für Zukunft von Premier Starmer entscheidende Nachwahl in England begonnen
-
Deutlich mehr Baugenehmigungen im April
-
Hegseth: Einige Nato-Verbündete müssen bei Verteidigungsausgaben "mehr tun"
-
13-Jähriger auf E-Scooter stirbt bei Unfall auf Landstraße in Hessen
-
Rahmenabkommen für Ende des Iran-Kriegs unterzeichnet - Straße von Hormus soll nun öffnen
-
Warentest: Viele Kinder-Sonnencremes bieten guten Schutz - aber fünf fallen durch
-
WNBA: Sabally und Fiebich feiern achten Erfolg in Serie
-
Díaz überragt: Kolumbien schlägt WM-Neuling Usbekistan
-
EU-Verteidigungskommissar fordert genauere Infos über künftigen Nato-Beitrag der USA
-
Kubas Kommunistische Partei beschließt Reformen für mehr Marktwirtschaft
-
Apple-Chef: KI-Boom macht iPhones und andere Geräte teurer
-
Wirtschaftskrise in Kuba: Drastische Einschränkungen im Bus- und Zugverkehr
-
Bundesgerichtshof prüft Auskunftsanspruch gegen Schufa
-
US-Notenbank lässt Leitzins auch unter Trump-nahem Fed-Chef Warsh unverändert
-
18-Jähriger bei Unfall mit Pferdekutsche im New Yorker Central Park gestorben
-
Last-Minute-Treffer: Ghana ringt Panama nieder
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Raser von Berliner Kurfürstendamm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegen versuchten Mordes verhängtes Urteil gegen einen der beiden Raser vom Berliner Kurfürstendamm bestätigt. Der vierte Strafsenat verwarf die Revision von Marvin N., wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits am 19. Januar. Damit ist das Urteil des Berliner Landgerichts vom März vergangenen Jahres rechtskräftig.
Die Richter in der Hauptstadt hatten N. im dritten Anlauf wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte N. Revision beim BGH ein. Die Bestätigung des Berliner Urteils ist nun bereits die dritte Entscheidung des obersten deutschen Gerichts in diesem Fall.
N. hatte sich im Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm mit einem anderen Mann, Hamdi H., ein illegales Autorennen geliefert, bei dem ein unbeteiligter 69-jähriger Fahrer getötet wurde. In einem ersten Prozess wurden N. und H. im Februar 2017 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - deutschlandweit die ersten Mordurteile in einem solchen Fall. Allerdings kassierte der BGH die beiden Urteile im März 2018.
Die Neuauflage des Verfahrens endete im März 2019 mit erneuten Mordurteilen gegen beide Angeklagte. Diesmal hatte das Urteil gegen H. Bestand - sein Wagen war direkt mit dem des Getöteten kollidiert. Doch das Urteil gegen N. kassierte der BGH im Juni 2020 erneut.
In einem dritten Prozess gegen N. wertete die zuständige Berliner Kammer die Tat als versuchten Mord - denn der Wagen von N. sei nicht unmittelbar an der tödlichen Kollision mit dem Auto des 69-Jährigen beteiligt gewesen. Beim tödlichen Zusammenstoß des Autos von H. mit dem Wagen des Getöteten sei N. kein Mittäter gewesen, weil es keinen gemeinsamen Tatplan gegeben habe.
Die Richter hielten N. aber des Mordversuchs für schuldig. Denn es sei lediglich Zufall gewesen, dass nicht er, sondern H. mit dem Auto des 69-Jährigen zusammengestoßen sei. Diese Einschätzung bestätigte der BGH nun.
R.Lee--AT