-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
-
Rettungskräfte: Zahl der Toten bei Angriff der Armee auf Markt in Myanmar auf 50 gestiegen
-
Nach Explosion in Grenzgebiet: Südkorea wirft Norden Verletzung von Waffenstillstand vor
-
Machtkampf: FIFA wirft UEFA "Desinformationskampagne" vor
-
Geldvermögen deutscher Haushalte wächst auf 9,9 Billionen Euro - Zunahme aber schwächer
-
EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein
-
Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes
-
SPD-Politiker Pantazis zuversichtlich bei Einigung zur Pflegereform
-
Seoul: Explosion nordkoreanischer Mine in Grenzgebiet ist "Verletzung von Waffenstillstand"
-
UNHCR: Kürzung von Hilfgeldern gefährdet 8,3 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene
-
Erneut weniger Kleinkinder in Betreuung wegen sinkender Geburtenzahlen
-
Trump empfängt Chefs von Tech-Konzernen zu Gesprächen über KI im Weißen Haus
-
17-Jährige in NRW nach Sturz mit Fahrrad von Auto überrollt und gestorben
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell Astra 6.1 wegen Sicherheitsbedenken nicht
-
Rubio: "Ausländischer Akteur" hinter möglichem Anschlag bei britischem Luftwaffenstützpunkt
-
OpenAI entschuldigt sich nach Zugriff von KI-Agent auf australische Regierungswebsites
-
Jetzt gegen Zidane: Mancini nach erstem Sieg optimistisch
-
Tuchel vor Tschechien-Spiel: "Noch keine Siegpflicht"
-
Zidane lobt Olise: "Absolutes Naturtalent"
-
Nach drei Jahren: Ersatzmann Keenum führt Chicago zum Sieg
-
Bier und Molke aus Kanada: Neue US-Einfuhrsperre in Kraft
-
Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week
-
Bundestagspräsidentin Klöckner kritisiert Verhalten von AfD und Linken im Parlament
-
Deutsche Bahn informiert über Sanierung der Strecke Berlin-Hannover
-
Bundeskanzler Merz empfängt Kasachstans Präsidenten Tokajew
-
Wadephul reist in die Slowakei und zum Europarat nach Straßburg
-
U.S. Polo Assn. erweckt mit der globalen Herbst/Winter-Kollektion 2026 das Motto „Game On“ zum Leben
-
Organspende: Bundestagspräsidentin Klöckner will gegen Widerspruchslösung stimmen
-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für islamistische Angriffe in Duisburg
Rund acht Montage nach zwei islamistisch motivierten Messerangriffen in Duisburg hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf den 27-Jährigen Täter wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft sowie Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Angeklagte sei weiterhin dazu entschlossen, aus seiner Sicht als "Ungläubige" geltende Menschen zu töten, und "für die Allgemeinheit gefährlich", erklärte das Gericht am Dienstag zur Begründung.
Der aus Syrien stammende Beschuldigte hatte in der Nacht zum Ostersonntag in der Duisburger Innenstadt laut Urteil einen Passanten als Zufallsopfer durch zahlreiche Messerstichen tödlich verletzt. Neun Tage später griff er in einem Duisburger Fitnessstudio demnach vier Männer mit einem Messer an und verletzte diese teilweise lebensgefährlich. Er wurde einige Tage nach dieser Tat gefasst und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Nach Überzeugung des OLG hatte sich der 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommene Beschuldigte seit 2020 im Internet radikalisiert und sich dabei an der Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) orientiert. Er handelte allerdings ohne "direkte Anbindung" an diese oder eine andere extremistische Organisation. Nach Feststellungen des Gerichts lehnte er die Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik grundsätzlich ab und strebte ein Leben in einem islamischen "Gottesstaat" auf Grundlage der Scharia an.
Vor diesem Hintergrund betrachtete er demnach alle, die seine Ideologie nicht teilten, als "Ungläubige" und war zudem entschlossen, "willkürlich ausgewählte männliche Bewohner der Bundesrepublik Deutschland zu töten", wie das OLG weiter feststellte. Die Taten vom April waren das Ergebnis dieses Plans. Allein der "vermutete westliche Lebensstil" seiner Opfer habe ihm dabei als ausreichender Beleg für deren "Ungläubigkeit" gedient.
Laut Gericht gestand der Beschuldigte die Taten und zeigte sich während des im Oktober begonnenen Verfahrens darüber hinaus entschlossen, weitere ähnliche Verbrechen zu begehen, um "eine vermeintliche Glaubenspflicht zu erfüllen". Er habe zudem "jegliche Kommunikation" mit seinem Verteidiger verweigert, weshalb dieser in seinem Plädoyer keinen Antrag gestellt habe.
Mit seinem Urteil entsprach das OLG den Anträgen der Bundesanwaltschaft sowie der Nebenklage, die Hinterbliebene des Getöteten sowie Geschädigte des zweiten Angriffs vertrat. Es stellte zusätzlich zu der Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes sowie der dauerhaften Unterbringung in der Sicherungsverwahrung außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Taten seien heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen worden und hätten eine "Vielzahl von Opfern" gefordert, erklärte das Gericht zur Begründung. Für die Verletzten hätten die Messerangriffe darüber hinaus "erhebliche Folgen" gehabt. Wegen des "Hangs des Angeklagten zur Begehung von Attentaten und der damit einhergehenden Gefahr für die Allgemeinheit" sei ferner die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden.
Bei dem Getöteten handelte es sich laut Gericht um einen 35-Jährigen, der in der Duisburger Innenstadt mit Freunden feierte. Laut Anklage stach der Beschuldigten auf diesen mindestens 28 Mal mit einem Küchenmesser ein und verletzte ihn dadurch so schwer, dass er noch am selben Tag starb. Bei der Attacke in dem Fitnessstudio griff er im Bereich der Umkleideräume und Duschen wahllos drei Männer an und stach ihnen zum Teil mehrfach in den Oberkörper. Außerdem attackierte er einen vierten Mann, der helfen wollte.
A.Ruiz--AT