-
EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein
-
Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes
-
SPD-Politiker Pantazis zuversichtlich bei Einigung zur Pflegereform
-
Seoul: Explosion nordkoreanischer Mine in Grenzgebiet ist "Verletzung von Waffenstillstand"
-
UNHCR: Kürzung von Hilfgeldern gefährdet 8,3 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene
-
Erneut weniger Kleinkinder in Betreuung wegen sinkender Geburtenzahlen
-
Trump empfängt Chefs von Tech-Konzernen zu Gesprächen über KI im Weißen Haus
-
17-Jährige in NRW nach Sturz mit Fahrrad von Auto überrollt und gestorben
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell Astra 6.1 wegen Sicherheitsbedenken nicht
-
Rubio: "Ausländischer Akteur" hinter möglichem Anschlag bei britischem Luftwaffenstützpunkt
-
OpenAI entschuldigt sich nach Zugriff von KI-Agent auf australische Regierungswebsites
-
Jetzt gegen Zidane: Mancini nach erstem Sieg optimistisch
-
Tuchel vor Tschechien-Spiel: "Noch keine Siegpflicht"
-
Zidane lobt Olise: "Absolutes Naturtalent"
-
Nach drei Jahren: Ersatzmann Keenum führt Chicago zum Sieg
-
Bier und Molke aus Kanada: Neue US-Einfuhrsperre in Kraft
-
Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week
-
Bundestagspräsidentin Klöckner kritisiert Verhalten von AfD und Linken im Parlament
-
Deutsche Bahn informiert über Sanierung der Strecke Berlin-Hannover
-
Bundeskanzler Merz empfängt Kasachstans Präsidenten Tokajew
-
Wadephul reist in die Slowakei und zum Europarat nach Straßburg
-
Organspende: Bundestagspräsidentin Klöckner will gegen Widerspruchslösung stimmen
-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf
Im Fall einer Frau, die von hinten auf ihren gefesselten Ehemann eingestochen haben soll, muss das Landgericht Halle neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Rechtsfehler in dem Urteil wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte demnach gegen die Angeklagte Ende Mai eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. (Az. 6 StR 437/23)
Es sah den Angaben zufolge als erwiesen an, dass die Frau im Dezember 2022 im Schlafzimmer ihren Mann an den Händen gefesselt hatte. Dieser habe bäuchlings auf dem Bett gelegen und sexuellen Kontakt erwartet, weswegen er sich demnach fesseln ließ. Die Frau habe dann seinen Rücken mit Öl eingerieben und plötzlich mit einem Messer auf ihn eingestochen.
So habe sie ihm 26 Stichverletzungen und drei Schnitte zugefügt. Ein Motiv dafür konnte das Landgericht nicht feststellen. Es ging davon aus, dass die Frau ihren Mann für tot hielt, sich wusch und umzog und das Messer in den Innenhof warf. Dann habe sie den Notruf gewählt und um Hilfe gebeten.
Im Lauf des Telefonats habe der Mann aber plötzlich angefangen zu sprechen. Die Frau sei dennoch davon ausgegangen, dass er bald sterben würde, und habe keine Rettungsmaßnahmen ergriffen. Notfallsanitäter seien kurz darauf eingetroffen, der Mann habe im Krankenhaus gerettet werden können.
Das Landgericht verneinte, dass die Frau ihre Tat abgebrochen habe. Ein sogenannter Rücktritt kann unter bestimmten Umständen dazu führen, dass jemand nicht bestraft wird. Das Landgericht habe sich nicht genügend mit dem Notruf der Angeklagten befasst, erklärte der BGH. Wenn die Frau davon ausgegangen sei, dass sie alles für den Tod ihres Mannes getan habe, liege dann ein Rücktritt vor, wenn sie den Verlauf bewusst unterbreche - das Opfer also retten wolle.
Ihre Angaben beim Notruf seien teilweise unverständlich gewesen, zumal sie nur schlecht Deutsch spreche. Das Landgericht hätte dem BGH zufolge auch prüfen müssen, warum die Frau überhaupt die Rettungskräfte rief und um Hilfe für den Mann bat, wenn sie ihn bereits für tot gehalten habe.
O.Brown--AT