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Nach Flixtrain-Klage: Landgericht verurteilt Deutsche Bahn zu Schadenersatz
Die Deutsche Bahn soll dem Konkurrenzunternehmen Flixtrain Schadenersatz wegen Wettbewerbsverstößen zahlen. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Konzern laut Mitteilung vom Freitag wegen der Benachteiligung von Flixtrain-Verbindungen in der Buchungsapp DB Navigator. Die Höhe der Zahlungen muss demnach noch ermittelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Klage richtete sich gegen die eine Zeit lang voreingestellte Filterfunktion "Schnelle Verbindungen bevorzugen" in der Suche der App. Diese habe dazu geführt, dass auf den Strecken Hamburg-Köln und Berlin-Stuttgart die Flixtrain-Verbindungen häufig nicht angezeigt wurden, weil sie langsamer als die schnellsten Verbindungen der Bahn waren, erklärte das Gericht.
In seiner Entscheidung, die bereits am 1. Dezember getroffen wurde, sah das Landgericht dies als irreführend an. Auch führe die Voreinstellung des Suchfilters zu einer "weitgehenden Ausblendung des Flixtrain-Angebots".
Die Suchfunktion wurde den Angaben zufolge vor allem im Jahr 2018 verwendet. Die Bahn soll nun auf Geheiß des Gerichts angeben, wie oft die Flixtrain-Verbindungen bei der Suche durch Kunden herausgefiltert wurden und wie oft die eigenen Züge in dieser Zeit gebucht wurden. So soll die Höhe des Schadenersatzes festgestellt werden. Der Konzern kann gegen das Urteil beim Hanseatische Oberlandesgericht Berufung einlegen.
Die Bahn und speziell die DB-Navigator-App ist auch Gegenstand von Untersuchungen des Bundeskartellamts. Dabei geht es etwa um Verkehrsdaten zu Verspätungen und Zugausfällen, welche die Bahn der Behörde zufolge Drittanbietern vorenthält.
M.Robinson--AT