-
Rubio: "Ausländischer Akteur" hinter möglichem Anschlag bei britischem Luftwaffenstützpunkt
-
OpenAI entschuldigt sich nach Zugriff von KI-Agent auf australische Regierungswebsites
-
Jetzt gegen Zidane: Mancini nach erstem Sieg optimistisch
-
Tuchel vor Tschechien-Spiel: "Noch keine Siegpflicht"
-
Zidane lobt Olise: "Absolutes Naturtalent"
-
Nach drei Jahren: Ersatzmann Keenum führt Chicago zum Sieg
-
Bier und Molke aus Kanada: Neue US-Einfuhrsperre in Kraft
-
Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week
-
Bundestagspräsidentin Klöckner kritisiert Verhalten von AfD und Linken im Parlament
-
Deutsche Bahn informiert über Sanierung der Strecke Berlin-Hannover
-
Bundeskanzler Merz empfängt Kasachstans Präsidenten Tokajew
-
Wadephul reist in die Slowakei und zum Europarat nach Straßburg
-
Organspende: Bundestagspräsidentin Klöckner will gegen Widerspruchslösung stimmen
-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
Karlsruhe: Bund muss für Umweltschäden aus DDR nicht mehr zahlen als vereinbart
Der Bund muss für Sanierungen von ökologischen Altlasten der DDR in Sachsen und Thüringen nicht mehr zahlen, als bereits vereinbart wurde. Anträge der beiden Länder scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das sie nach Angaben vom Mittwoch als unzulässig verwarf. Sachsen und Thüringen legten demnach nicht dar, dass der Bund verfassungsrechtlich dazu verpflichtet sei, zukünftige Kosten zu tragen. (Az. 2 BvG 1/19 und 2 BvG 1/21)
Mit der Wiedervereinigung waren die staatseigenen Betriebe der DDR in die Treuhand überführt und privatisiert worden. Dabei wurde oft vereinbart, dass die Investoren nicht für früher verursachte Umweltschäden haften mussten. Zur Finanzierung dieser Freistellungen schlossen Bund und Länder 1992 ein Abkommen, das die Kostenverteilung regelte.
Später wurde mit einzelnen Ländern ein pauschaler Ausgleich vereinbart - mit Thüringen 1999 und mit Sachsen 2008. Damit stand weitgehend fest, wie viel der Bund noch zahlen sollte. Die Abkommen regelten auch, dass in bestimmten Fällen und bei höheren Kosten als angenommen nachverhandelt werden sollte.
Sachsen und Thüringen stellten fest, dass die Sanierungen teurer würden als geplant. Der Bund wollte aber nicht nachverhandeln. Deswegen wandten sich die beiden Länder an das Verfassungsgericht. Dieses erklärte nun, dass den Ländern die Antragsbefugnis fehle. Sie würden durch die Weigerung des Bundes nicht in ihren durch das Grundgesetz übertragenen Rechten und Pflichten verletzt.
M.King--AT