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Kartellamt schließt sich Forderung nach Aufspaltung der Bahn an - Konzern empört
Nach der Monopolkommission hat sich auch das Bundeskartellamt für mehr Wettbewerb bei der Bahn ausgesprochen und eine Trennung von Bahnnetz und Bahnbetrieb gefordert. "Die Deutsche Bahn hat viele subtile Möglichkeiten, Wettbewerb zu behindern. Das sollte man ändern", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der "Süddeutschen Zeitung" vom Mittwoch. Die Bahn kritisierte die Haltung der Behörde und erklärte, mehr Wettbewerb auf der Schiene als hierzulande gebe es "nirgendwo sonst in Europa".
"Mehr Wettbewerb auf der Schiene ist gut", sagte Mundt weiter. Eine Trennung von Netz und Betrieb sei dabei das richtige Modell. Die von der Bundesregierung beschlossene Umstrukturierung und Schaffung einer gemeinwohlorientierten Gesellschaft für Infrastruktur innerhalb des Bahnkonzerns könne nur der erste Schritt sein.
Die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, fordert eine Aufspaltung des Bahn-Konzerns schon länger. Das Unternehmen soll nach diesen Vorstellungen in eine Infrastruktur- und in Transportsparten aufgeteilt werden. Die Betreiber der Infrastruktur und die Nutzer dieser Infrastruktur sollen strikt voneinander getrennt werden. Das Reformpaket der Bundesregierung sei "sinnvoll", gehe aber nicht weit genug, befindet auch die Monopolkommission.
Das Kartellamt streitet mit der Bahn bereits über Wettbewerbsfragen. Dabei geht es etwa um Verkehrsdaten zu Verspätungen und Zugausfällen, welche die Bahn Drittanbietern vorenthalte, oder den Umgang mit Mobilitätsplattformen, die Fahrscheine für die Bahn verkaufen. Die Verhandlungen seien "zäh", sagte Mundt der "SZ". Die Bahn müsse die Wettbewerbsbeschränkungen abstellen, forderte er.
Die Bahn kritisierte die Haltung des Kartellamts. Auf dem Schienennetz der Bahn seien "über 400 Eisenbahnunternehmen aktiv", teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. "Nirgendwo sonst in Europa" gebe es mehr Wettbewerb auf der Schiene.
Die Bahn halte sich zudem an geltendes Recht, hieß es mit Bezug auf die Weitergabe von Echtzeitdaten. Den Beschluss zu Vorgaben für den Ticketverkauf über Onlinevertriebsplattformen hält die Bahn hingegen für rechtswidrig und geht gerichtlich dagegen vor. Dieser würde dazu führen, "dass wir Vertriebspartner einsetzen müssen, die wir nicht brauchen und diesen Partnern für die unerwünschten Leistungen dann auch noch eine Provision zahlen müssen" - das widerspreche marktwirtschaftlichen Prinzipien.
J.Gomez--AT