-
Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week
-
Bundestagspräsidentin Klöckner kritisiert Verhalten von AfD und Linken im Parlament
-
Deutsche Bahn informiert über Sanierung der Strecke Berlin-Hannover
-
Bundeskanzler Merz empfängt Kasachstans Präsidenten Tokajew
-
Wadephul reist in die Slowakei und zum Europarat nach Straßburg
-
Organspende: Bundestagspräsidentin Klöckner will gegen Widerspruchslösung stimmen
-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
BGH: Schadenersatz bei illegaler Abgastechnik auch für Wohnmobilkäufer
Nach einem neuen Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) können sich Besitzer von Wohnmobilen mit illegaler Abgastechnik Hoffnung auf Schadenersatz machen. Der sogenannte Dieselsenat entschied am Montag in Karlsruhe, den Rechtsstreit eines Wohnmobilkäufers mit dem Autokonzern Stellantis neu aufrollen zu lassen. Ob es sich um ein Auto oder ein Wohnmobil handelt, ist für eine Entschädigung dabei unwichtig. (Az. VIa ZR 1425/22)
Der Kläger will Geld zurück, weil im Motor des Wohnmobils ein sogenanntes Thermofenster eingebaut ist. Dieses steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei besonders hohen oder tiefen Temperaturen wird die Reinigung gedrosselt, weswegen das Auto dann mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstößt.
Mit seiner Klage wandte sich der Käufer zuerst an das Landgericht Bayreuth und in der Berufung an das Oberlandesgericht Bamberg. Als er auch dort keinen Erfolg hatte, zog er vor den Bundesgerichtshof, wo seine Revision nun Erfolg hatte. Das Oberlandesgericht muss erneut püfen, ob der Mann Anspruch auf Schadenersatz hat.
Er hatte das Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A 68 im April 2018 zum Neupreis von mehr als 52.000 Euro in Deutschland gekauft. Hersteller des Basisfahrzeugs ist die Stellantis-Tochter Fiat. Die EG-Typgenehmigung nach der Abgasnorm Euro 6 war in Italien erteilt worden. Zwar fragte das Kraftfahrtbundesamt dort im Jahr 2016 nach potenziell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die italienischen Behörden sahen aber keinen Anlass einzuschreiten. Es gab keinen Rückruf.
Bis vor einigen Monaten hatte der Bundesgerichtshof Schadenersatz wegen eines Thermofensters immer abgelehnt. Er argumentierte, dass es sich nicht um vorsätzliche Schädigung von Autokäufern, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handle. Im Frühling urteilte allerdings der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass auch bei Fahrlässigkeit ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. Bereits vorher hatte er entschieden, dass Abschalteinrichtungen wie Thermofenster nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind.
Das europäische Urteil musste der Bundesgerichtshof in die nationale Rechtsprechung integrieren und urteilte im Juni, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Entschädigung zusteht, wenn in ihrem Auto die Abgasreinigung wegen eines Thermofensters nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das gilt auch, wenn der Autobauer nicht absichtlich getäuscht, sondern lediglich fahrlässig gehandelt hat.
Der Käufer muss jeweils beweisen, dass eine solche Abschalteinrichtung vorliegt. Der Hersteller muss beweisen, dass sie ausnahmsweise zulässig ist. Wenn das Gericht feststellt, dass in dem Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, muss der Hersteller beweisen, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Ansonsten schuldet er dem Käufer Schadenersatz - auch wenn es um ein Wohnmobil geht, wie der BGH nun entschied.
Der Schadenersatz ist dann aber nicht so hoch wie der Kaufpreis, sondern beträgt zwischen fünf und 15 Prozent davon. Entscheidend ist die Wertminderung, weil möglicherweise Einschränkungen wie Fahrverbote drohen können.
Der Anwalt von Stellantis hatte in der Verhandlung argumentiert, dass hier italienisches Recht maßgeblich sei, weil der Fahrzeugtyp in Italien genehmigt wurde. Es komme aber darauf an, wo das fertige Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde, erklärte der Bundesgerichtshof - das sei im aktuellen Fall Deutschland.
R.Garcia--AT