-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert bei Krisensitzung Einigkeit
-
US-Finanzminister hält Hormus-Abkommen mit Iran bis Mittwoch für möglich
-
Bundesregierung bereitet neuen Zivildienst vor - bei Rückkehr der Wehrpflicht
-
Interne Mitteilung: Grafström distanziert sich von Infantino
-
Spotify will Abonnenten Tickets vor dem Start des Vorverkaufs anbieten
-
Zuviele Unsicherheiten: Traditionelle Prognose für französische Weinernte verschoben
-
Linke regt Steinmeier-Nachfolge aus Zivilgesellschaft an
-
Díaz-Comeback: Bayern gewinnen Test in Südkorea
-
Waldbrand breitet sich in Naturschutzgebiet im Südosten der Niederlande aus
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert nach Krisensitzung Einigkeit
-
Niedrigwasser gefährdet laut Ökonomen deutsches Wirtschaftswachstum
-
Auseinandersetzung in Köln: Vier Verletzte und sieben Festnahmen
-
Frachter in Straße von Hormus von Geschoss getroffen - Ein Vermisster
-
Bundestags-Innenausschuss berät über Konsequenzen aus Berliner CSD-Anschlag
-
Luxushotel Adlon in Berlin soll verkauft werden
-
Schwerdtner: Merz tappt bei Ceuta-Krise "in Falle der Ultrarechten"
-
Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche durch Hobbyfußballer
-
Linke: Nächster Bundespräsident soll aus Zivilgesellschaft kommen
-
NRW-Ministerpräsident Wüst: Kanzleramt "aktuell keine Option"
-
Marokko weist Verantwortung für Massenandrang von Migranten auf Ceuta zurück
-
Juli war heißester Monat seit Aufzeichnungsbeginn in Frankreich
-
Mindestens neun Tote bei gegenseitigen Luftangriffen Russlands und der Ukraine
-
Schwimm-EM: Wellbrock holt Gold - Bronze für Klemet
-
Urteil gegen Apple: Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein
-
Rund 50 Rinder bei Stallbrand in Niedersachsen verendet
-
Zwei Männer in Augsburg getötet - Polizei nimmt Verdächtigen fest
-
Streit um Aus für "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum
-
Unwettergefahr bei starker Hitze: Wetterdienst warnt vor neuen Gewittern
-
Dutzende Löschflugzeuge weiter im Einsatz gegen Feuer nahe Athen
-
"Frei erfunden": FIFA dementiert Infantino-Anrufe bei Trump
-
Schwacher Yen hilft: Toyota hebt Gewinnprognose an
-
Exfreundin mit Jagdmesser getötet: Mordurteil aus Bayern rechtskräftig
-
Niedrigwasser durch Trockenheit: Rheinpegel teilweise weiter auf Tiefststand
-
RB holt norwegischen Torhüter Nyland zurück
-
Waldbrände im Nordwesten der USA: Festnahme wegen mutmaßlicher Brandstiftung
-
Zweite Medaille: Synchronschwimmerin Bleyer gewinnt Bronze
-
Thrillerautor Sebastian Fitzek kämpft bisweilen mit Sprache und Rechtschreibung
-
Ter Stegen wechselt zu Ajax Amsterdam
-
Gewinn der Lufthansa sinkt wegen höherer Kerosinpreise deutlich
-
Nordrhein-Westfalen: Arbeiter wird auf Baustelle von Radlader überrollt und stirbt
-
Drei Festnahmen nach tödlichen Schüssen auf 37-Jährigen in Wassenberg
-
Höhere Ölpreise: BP verdoppelt Quartalsgewinn - Aramco steigert Profit um 44 Prozent
-
Nach WM-Debüt: Kap-Verde-Trainer Bubista geht nach Marokko
-
Fast drei Viertel der Renten waren 2025 einkommenssteuerpflichtig
-
Bundesregierung bereitet Grundlagen für neuen Zivildienst vor
-
Sinkender Bierkonsum: Zahl der Brauereien in Deutschland schrumpft
-
Ökonom: Niedrigwasser könnte Wirtschaftswachstum zunichte machen
-
Verivox: Auch Neu-Internetkunden buchen weiterhin mehrheitlich DSL
-
Neymar über Karriereende: "Weiß nicht, was ich tun werde"
-
Masters in Montréal: Hanfmann und Altmaier weiter, Struff raus
Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen
Der Al-Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landesamt für Soziales sei rechtmäßig, erklärte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag. Das Amt sah eine mögliche Kindeswohlgefährdung, der Trägerverein pflege eine enge Verbindung zur Muslimbruderschaft und eine erhebliche Nähe zu salafistischen Bewegungen.
Als der Arab-Nil-Rhein-Verein 2008 die Betriebserlaubnis für den Kindergarten erhielt, bekam er die Auflage, die dort betreuten Kinder regelmäßig mit Kindern aus anderen Kitas und Religionsgemeinschaften zusammenkommen zu lassen. Da er diesen Auflagen nicht oder nur wenig nachgekommen sei, widerrief das Amt 2019 die Betriebserlaubnis.
Der Trägerverein reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein, den dieses ablehnte. Die Beschwerde dagegen wies das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2019 ab. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, begründete es seine Entscheidung. Der Antragsteller habe massiv gegen die Auflagen verstoßen. Von regelmäßigen Aktivitäten mit anderen Kindergärten könne keine Rede sein.
Die Gefährdung des Kindeswohls werde außerdem durch den Umgang des Trägervereins mit Menschen, Schriften und Institutionen aus dem islamistischen Umfeld verstärkt, hieß es weiter. So befinde sich die Kita im selben Gebäude wie eine Moschee, in der Islamisten aufgetreten seien. Das Verwaltungsgericht entschied nach dem Eilverfahren auch in der Hauptsache gegen den Trägerverein. Dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Die Al-Nur-Kita war seit ihrer Eröffnung 1009 die einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz.
M.Robinson--AT