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Mordurteil nach Tötung von 25-Jähriger in Hamm überwiegend aufgehoben
Knapp zwei Jahre nach der Tötung einer 25-Jährigen in einem Park im nordrhein-westfälischen Hamm müssen der Schuldspruch und die Strafe für den Täter neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Dortmund größtenteils auf, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Feststellungen zum Tatgeschehen blieben aber bestehen. (Az. 4 StR 491/22)
Demnach hatte der Angeklagte im September 2021 mit der jungen Frau Geschlechtsverkehr gewollt. Als sie seine Annäherungsversuche zurückwies, tötete er sie mit mehreren Messerstichen. Das Dortmunder Gericht verurteilte ihn im Juni 2022 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und ordnete seine Unterbringung in der Psychiatrie an.
Dabei nahm es an, dass er im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe. Diese Annahme habe es aber nicht rechtsfehlerfrei begründet, erklärte der BGH. Der Fehler könne auch die Beurteilung des vom Landgericht angenommenen Mordmerkmals "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" beeinflussen. Darum könne der Schuldspruch wegen Mordes nicht bestehen bleiben.
D.Lopez--AT