-
DOSB-Präsidentschaft: Weikert will sich zeitnah erklären
-
MLS: Müller trifft, Whitecaps verspielen Sieg
-
Klopp streicht Schlotterbeck aus dem Kader
-
Laver Cup: Zverev holt Sieg an der Seite von Ruud
-
Klopp sieht viel Potenzial im Sturm
-
Klopp will DFB-Team eigene Identität vermitteln
-
Rauhe sieht auch den Kanzler beim Olympia-Projekt gefordert
-
Pechvogel Kane: "An einem anderen Tag hätten wir gewonnen"
-
"Gehen gemeinsam durchs Feuer": Tah schwärmt von Klopp
-
Schwerer Herbststurm wütet über Nordosten der USA - mindestens ein Todesopfer
-
Stichwahlen um kommunale Spitzenposten in Niedersachsen
-
Papst Leo XIV. besucht Pilgerort Lourdes - Treffen mit Missbrauchsopfern
-
Schweizer stimmen über Stärkung der Neutralität ab
-
Hessischer Ministerpräsident Rhein fordert Fortsetzung der "Stadtbild"-Debatte
-
Venezuela: Weitere 39 politische Gefangene nach zweiter Dialogrunde freigelassen
-
Bericht: Asylerstanträge bis 25. September auf tiefstem Stand seit 2012
-
Kane scheitert vom Punkt: Eiskaltes Spanien bestraft England
-
Wadephul warnt in Rede bei Vereinten Nationen vor Risiken durch KI
-
Tausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid
-
Französischer Atomreaktor Flamanville für Arbeiten ein Jahr vom Netz
-
Berlin: SPD-Landesvorstand stimmt für Sondierungsgespräche mit der Linken
-
Rad-WM: Koch verpasst Medaille - Vollering triumphiert
-
Kiel gibt Derbysieg gegen Flensburg aus der Hand
-
Debüt mit "Sternchen": Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Perfektes Debüt: Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Lawrow: Russland wird Ziele in der Ukraine "egal wie" erreichen
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 800.000 Menschen
-
Laver Cup: Zverev verspielt Sieg gegen De Minaur
-
Trump lehnt iranischen Plan für Hormus-Wiedereröffnung ab
-
Bayern dominieren beim Wiedersehen mit Alba
-
Bundesaußenminister Wadephul trifft russischen Kollegen Lawrow bei der UNO
-
Mindestens 16 Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Prinz Harry: Kinder sind "glücklich" in neuer Schule in Großbritannien
-
Münchens Milliardenplanung: Bund gibt "Olympia-Garantie"
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 700.000 Menschen
-
Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt
-
Dobrindt: Wollen Frontex künftig stärker bei Rückführungen einsetzen
-
Mindestens elf Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Sechs Tote bei Wohnhaus-Explosion in Athen - Vier US-Touristen unter den Opfern
-
Papst Leo XIV. feiert Messe mit 700.000 Menschen in Paris
-
München ist deutsche Bewerberstadt für Olympische Spiele und Paralympics
-
KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"
-
DOSB stimmt ab: München bewirbt sich um Olympia
-
Russell schafft Neustart in Baku - Antonelli Fünfter
-
Zehntausende demonstrieren bei DGB-Aktionstag gegen Sozialkürzungen
-
Nach Ceuta: Tausende protestieren in Madrid gegen Migrationspolitik
-
Klopps Heimdebüt: Nübel im Tor - Wirtz Joker
-
Nach Explosion in Athen Leichen von zwei US-Touristen aus Trümmern geborgen
-
Iran bekräftigt Plan für Hormus-Wiedereröffnung - Trump lehnt Berichten zufolge ab
-
Hunderttausende strömen in Paris zur Freiluft-Messe mit Papst Leo XIV.
Verfassungsbeschwerde gegen Laserblitzer erfolglos
Die lange umstrittenen modernen Laserblitzer können weiter verwendet werden. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde hiergegen ab. Eine Verletzung der Rechte auf ein faires Verfahren sei darin nicht belegt worden. (Az: 2 BvR 1167/20)
Der Beschwerdeführer war 2019 im Landkreis Göttingen mit einer um mindestens 22 Stundenkilometer überhöhten Geschwindigkeit geblitzt worden. Das Amtsgericht Duderstadt setzte eine Geldbuße von 105 Euro fest. Seine Klage hiergegen blieb ohne Erfolg.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde machte er eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren geltend. Hintergrund ist, dass die Messung mit einem Gerät des Typs Leivtec XV3 erfolgte. Dieses gehört zu den modernen Lasermessgeräten.
Diese senden kontinuierlich Laserimpulse aus, die von den Fahrzeugen reflektiert und von den Sensoren des Geräts dann wieder erfasst werden. Aus diesen Daten werden Position und Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet.
Die sogenannten Rohmessdaten, auf denen die Rechnung beruht, werden allerdings nicht dauerhaft gespeichert. Der Beschwerdeführer meint, ohne diese Daten könne er nicht überprüfen, ob ein Messfehler vorliege.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde nun jedoch ab. Aus dem "Gedanken der Waffengleichheit" bei einem gerichtlichen Verfahren ergebe sich zwar, dass Autofahrer in einem Streit um Tempoverstöße Zugang zu allen Unterlagen haben, über die auch die Bußgeldstelle verfügt. Das schließe auch Unterlagen ein, die nicht Teil der gerichtlichen Akte wurden.
Die geforderten Rohmessdaten lägen aber auch der Bußgeldstelle nicht vor. Der Autofahrer habe nicht dargelegt, warum sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren auch eine staatliche Pflicht ergeben soll, "potenzielle Beweismittel zur Wahrung von Verteidigungsrechten vorzuhalten beziehungsweise zu schaffen".
Mit zwei weiteren Beschlüssen wies das Bundesverfassungsgericht auch Beschwerden gegen Messungen mit den Laserblitzern PoliScan M1 HP und TraffiStar S350 ab. (Az: 2 BvR 1082/21 und 2 BvR 1090/21) ab.
O.Ortiz--AT