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Umweltschützer verklagen französische Regierung wegen Einsatzes von Pestiziden
Wegen des massiven Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft muss sich die französische Regierung seit Donnerstag in Paris vor Gericht verantworten. Fünf Umweltorganisationen haben beim Verwaltungsgericht in Paris eine Klage wegen schuldhafter Untätigkeit des Staates eingereicht. Es ist das erste Verfahren, in dem der Regierung mangelnde Rücksicht auf den Schutz der Artenvielfalt vorgeworfen wird.
Das immer schnellere Schwinden der Fauna in Frankreich lasse "katastrophale Folgen befürchten", betonen die Umweltschützer. Sie verweisen auf wissenschaftliche Studien, nach denen die Zahl der Vögel in Frankreich in den vergangenen 15 Jahren um etwa ein Drittel zurückgegangen sei. Innerhalb von 30 Jahren habe sich die Zahl der fliegenden Insekten um 75 Prozent verringert.
"Es besteht ein wissenschaftlicher Konsens darüber, dass der Rückgang der Artenvielfalt mit der intensiven Landwirtschaft und dem systematischen Einsatz von Pestiziden in Verbindung steht", betonen die Kläger. Die französische Regierung habe zwar zahlreiche Abkommen unterzeichnet und Strategien vorgestellt, aber "keine der Maßnahmen, die Frankreich ergriffen hat, ist der ökologischen Katastrophe angemessen", betonen die Organisationen.
Die französische Regierung hatte im Jahr 2007 das Ziel festgelegt, innerhalb von zehn Jahren den Einsatz synthetischer Pestizide um die Hälfte zu verringern. Zwei weitere Pläne zur Reduktion der für Insekten schädlichen Mittel blieben hinter den Erwartungen zurück.
Das Landwirtschaftsministerium verweist darauf, dass Frankreich sich an die europäischen Regeln halten müsse und wenig Handlungsspielraum habe. Die genannten Reduktionsziele hätten "programmatischen Charakter", seien aber "nicht verpflichtend".
Ein Verbund von Pestizid-Herstellern betont in einer Stellungnahme seinerseits die "Vielzahl der Gründe" für den Rückgang der Artenvielfalt. Die Hersteller, darunter BASF, Bayer und Sygenta, verweisen außerdem auf den hohen Nutzen der umstrittenen Mittel für die Sicherung der Lebensmittelversorgung. Zudem ziehen sie die Kompetenz des Verwaltungsgerichts in dieser Angelegenheit in Frage. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird in frühestens zwei Wochen gerechnet.
A.Ruiz--AT