-
Bayerns Landwirtschaftsministerin wirbt für Mercosur-Abkommen
-
Nach nur neun Monaten im Amt: FBI-Vizechef Bongino tritt zurück
-
Trump übt in Rede an die Nation scharfe Kritik an Biden und stellt Wirtschaftsboom in Aussicht
-
Australiens Premier kündigt nach Anschlag härteres Vorgehen gegen Extremismus an
-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
Personalrat darf in bestimmten Fällen über Social-Media-Kanäle von Verwaltung mitbestimmen
Social-Media-Auftritte der öffentlichen Verwaltung mit Kommentarfunktion können der Mitbestimmung durch den Personalrat unterliegen. Das sei dann der Fall, wenn alle Nutzer dort kommentieren könnten und als Folge eine technische Einrichtung zur Überwachung der Beschäftigten vorliege, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es ging um die Deutsche Rentenversicherung Bund. (Az. 5 P 16.21)
Diese hat eigene Seiten und Kanäle auf Facebook, Instagram und Twitter. Nutzer können die Beiträge dort kommentieren und dabei auch die Leistung einzelner Beschäftigter thematisieren, wie das Gericht mitteilte. Beiträge und Kommentare würden von den sozialen Medien gespeichert, aber dort nicht für die Dienststelle ausgewertet.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Mai 2020, dass der Personalrat hier ein Mitbestimmungsrecht habe. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wiederum verneinte das. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss es sich nun neu mit der Frage befassen. Es komme nämlich auf den Einzelfall an, erklärten die Richterinnen und Richter in Leipzig.
Der Personalrat habe das Recht, bei Einrichtung und Anwendung von technischen Einrichtungen mitzubestimmen, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen sollten. So müssten Beschäftigte keine ständige Überwachung fürchten.
Schon das Speichern von Nutzerkommentaren zu Verhalten oder Leistung einzelner Beschäftigter aber sei eine selbstständige Leistung einer technischen Einrichtung. Denn es bestehe die Gefahr, dass die Dienststelle diese Daten auswerte.
Die Frage sei auch, ob die jeweilige Datenspeicherung objektiv zur Überwachung geeignet sei. Das hänge davon ab, wie wahrscheinlich entsprechende Nutzerkommentare seien, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Dabei komme es darauf an, wie der Social-Media-Kanal konzipiert sei.
Wenn die Dienststelle beispielsweise selbst über konkrete Beschäftigte berichte, könnten solche Kommentare erwartet werden. Anders sei es, wenn nur sachbezogen informiert werde. Zudem müsse auch das Verhalten der Nutzer beobachtet werden.
B.Torres--AT