-
Sieg gegen den Ex: Schweiz zieht weiter
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2500
-
Trauriger Modric-Abschied und kroatischer VAR-Ärger
-
Jeder Zweite auf dem Dorf hält Landleben für sehr gesund
-
"Bin kein Favorit": Zverev übt sich in Zurückhaltung
-
Kurz vor Nato-Gipfel: Trump teilt erneut gegen Alliierte aus
-
KI-Boom treibt Marktwert: Wertvollste Unternehmen weltweit noch wertvoller
-
Merz empfängt Staats- und Regierungschefs der baltischen Staaten in Berlin
-
250-Jahr-Feiern: Trump besucht am Freitag Nationaldenkmal Mount Rushmore
-
Popsängerin Swift und Football-Profi Kelce heiraten laut US-Medien in New York
-
Hitzewelle in den USA: Temperatur-Rekorde in Washington und New York
-
CR7 trifft: Ronaldo triumphiert im Showdown der Altstars
-
Online-Medien: Chef von AfD-Nachwuchs fordert mehr inhaltliche Tiefe seiner Partei
-
Parlamentswahl in Algerien: Beteiligung offenbar auf historischem Tief
-
Hochzeits-Feierlichkeiten von Taylor Swift und Travis Kelce offenbar begonnen
-
Bericht: Höhere Reichensteuer würde Wirtschaft jährlich zwei Milliarden Euro kosten
-
Spanien eine Nummer zu groß: Aus für Rangnicks Österreicher
-
43-jähriger Mann acht Tage nach Erdbeben in Venezuela lebend aus Trümmern gerettet
-
Vor erwarteter Hochzeit: Taylor Swift und Travis Kelce spenden 26 Millionen Dollar
-
Merz zur AfD im Osten: Wahlentscheidung nicht getroffen
-
Presse: OpenAI prüft fünfprozentige Beteiligung der US-Regierung
-
Merz: Nehmen Reformpläne ernst und setzen sie um
-
Mordfall Caruana Galizia: Mutmaßlicher Auftraggeber soll 150.000 Euro gezahlt haben
-
Polen will Auslieferung des in die USA geflüchteten Ex-Justizministers Ziobro
-
Heftige Kritik an Plänen der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz
-
21 Tote bei bislang schwersten russischen Angriffen auf Kiew
-
"Charaktersache": Matthäus fordert Nagelsmann zum Rücktritt auf
-
Vor 250-Jahr-Feiern: USA ächzen unter Hitzewelle
-
Wimbledon: Zverev ohne Probleme - auch Struff weiter
-
AfD vergrößert Abstand zur Union im "Deutschlandtrend" - CDU/CSU bei 22 Prozent
-
Verlag: 800.000 Bücher bei russischem Angriff auf Kiew verbrannt
-
Albanien: Gewaltsame Zusammenstöße bei Protest gegen Kushner-Bauprojekt
-
Früherer Anführer der Baskenorganisation ETA in Frankreich freigesprochen
-
Endgültige Zahl: 1.174.97 Migranten beantragten Aufenthaltstitel in Spanien
-
Tesla steigert seinen Absatz im zweiten Quartal um 25 Prozent
-
Venezuela: Mann acht Tage nach Erdbeben gerettet
-
"What a ride": Struff in Runde drei
-
USA schaffen im Juni weniger Jobs als erwartet
-
Vier Tiebreaks: Struff in Runde drei
-
Die Koalition versucht mit umfangreichem Reformpaket den Befreiungsschlag
-
Kritik von Linken und Verbänden: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Reichsbürger soll in Hessen Waffen gehortet haben: 59-Jähriger festgenommen
-
Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang - Bund hält an Einstiegsplan fest
-
1090 Fragen an die Regierung sind zu viel: Linke in Sachsen verliert Rechtsstreit
-
Gipfeltreffen in DFB-Zentrale - Nagelsmann vor Ablösung
-
Weitere Beratungen zwischen USA und Iran nach Trauerfeier für Chamenei geplant
-
Brandanschlag auf linke Projekte im brandenburgischen Cottbus
-
Entenfamilie sorgt in Rheinland-Pfalz für kurzzeitige Sperrung auf Bundesstraße
-
Elektrotechniker für Hisbollah: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen in Niedersachsen
-
Königspython auf Bauernhof in Niedersachsen entdeckt
Bundesgerichtshof verhandelt über Reservierungsgebühr von Makler
Die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt hat am Donnerstag auch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. In Karlsruhe verhandelte er über die Frage, ob Makler schon für die Reservierung eines Hauses oder Grundstücks eine Gebühr verlangen dürfen - und ob diese zurückgezahlt werden muss, wenn die Interessenten doch nicht kaufen. Der Fall, um den es ging, spielte sich während des Immobilienbooms 2020 in Sachsen ab. (Az. I ZR 113/22)
Mehr als ein Jahr zuvor, im Juli 2019, hatten die Interessenten einen Maklervertrag mit dem Büro geschlossen. Als sie ihr Traumhaus fanden, schlossen sie einen weiteren Vertrag über die Reservierung der Immobilie. Darin war festgehalten, dass das Maklerbüro das Haus einen Monat lang für die Interessenten reservierte und keinen anderen Käufern zeigen sollte. Dafür verlangte es eine Gebühr von 14,37 Prozent der vereinbarten Maklerprovision beziehungsweise einem Prozent der Kaufsumme, das entsprach 4200 Euro.
Bei einem späteren Kauf würde das Geld auf die Provision angerechnet. Sollte dagegen kein Kaufvertrag zustande kommen, sollte die Gebühr nicht rückerstattet werden. Das Haus samt Grundstück sollte 420.000 Euro kosten. Tatsächlich fanden die Interessenten aber keine Bank, die ihnen den Kauf finanzierte. Darum konnten sie das Haus doch nicht erwerben. Vom Maklerbüro verlangten sie die Reservierungsgebühr zurück. Da sie diese nicht bekamen, zogen sie in Dresden vor Gericht. Amtsgericht und Landgericht entschieden gegen sie, woraufhin sie sich an den BGH wandten.
Entscheidend ist, ob es sich bei der Reservierung um eine eigenständige Vereinbarung handelt oder ob diese als Teil des ursprünglichen Maklervertrags zu behandeln ist. Nur dann könnte die Vereinbarung darauf überprüft werden, ob sie wirksam ist. Der Anwalt der Kläger argumentierte in Karlsruhe, dass die Vereinbarung ohne einen Maklervertrag sinnlos wäre - was dafür spräche, dass sie nur ein Zusatz sei.
Der Anwalt des Maklerbüros verwies darauf, dass im ursprünglichen Vertrag nichts von einer Reservierung gestanden habe. Dafür sei vielmehr ein neuer Vertrag geschlossen worden, in dem Neues vereinbart worden sei: nämlich, dass die Immobilie für einen Monat vom Markt genommen werde.
Wenn der BGH die Vereinbarung überprüfen kann, stellt sich die Frage, ob sie unwirksam ist. Etwa weil die potenziellen Käufer unangemessen benachteiligt wurden oder auch, ob wegen der Reservierungsgebühr ein großer Druck auf sie ausgeübt wird, die Immobilie tatsächlich zu kaufen. Wenn das der Fall wäre, müsste die Vereinbarung notariell beurkundet werden.
Schon in den 80er Jahren hatte der BGH entschieden, dass die Schwelle hier normalerweise bei zehn bis 15 Prozent der Maklerprovision liegt - im aktuellen Fall waren es 14,37 Prozent. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch warf nun die Frage auf, ob es notwendig werden könnte, eine genaue Grenze zu ziehen.
Eine solche jedoch würde immer zu Ungunsten der Käuferinnen und Käufer ausgehen, sagte der Klägeranwalt. Würde der BGH die Vereinbarung für wirksam halten, wäre dies eine "Aufforderung an Makler, Kunden mit weiteren Kosten zu belasten".
Der Anwalt der Gegenseite wiederum betonte, dass die Interessenten das Haus unbedingt haben wollten und freiwillig entschieden hätten, es reservieren zu lassen, damit es ihnen niemand "vor der Nase wegschnappt". Bedingt durch den damals historisch niedrigen Zinssatz habe 2020 ein Immobilienboom geherrscht. In einer solchen Situation sollten potenzielle Käuferinnen und Käufer die Möglichkeit haben, sich ein Haus per Reservierungsvereinbarung zu sichern, argumentierte er.
Der BGH hatte im Jahr 2010 schon einmal über eine Reservierungsgebühr entschieden und die entsprechende Vereinbarung damals für unwirksam erklärt. Ein wichtiger Unterschied zum aktuellen Fall ist allerdings, dass die Klausel damals direkt im Maklervertrag stand. Seine Entscheidung will der erste Zivilsenat in einigen Wochen verkünden.
J.Gomez--AT