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Bundesverfassungsgericht stärkt Fragerecht von Abgeordneten zu Verfassungsschutz
Selbst beim Geheimdienst muss nicht alles für alle geheim bleiben: Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Urteil vom Mittwoch die Informationsrechte von Parlamentariern gestärkt. Die Weigerung der früheren Bundesregierung, dem FDP-Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle eine Frage zum Verfassungsschutz zu beantworten, verletze diesen in seinem parlamentarischen Fragerecht, befand das Gericht. Kuhle wollte wissen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inlandsgeheimdienst 2015 bis 2019 ins Ausland entsandte. (Az. 2 BvE 8/21)
Das Bundesinnenministerium verweigerte die Auskunft und begründete dies im Dezember 2020 damit, dass die Informationen geheim bleiben müssten, weil hier das Staatswohl "in besonderem Maße" berührt sei. Kuhle wiederum findet, dass Abgeordnete bei dem Thema Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über den Haushalt der Nachrichtendienste abstimmten. Er zog nach Karlsruhe und hatte dort nun Erfolg.
O.Ortiz--AT