-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
Prozess gegen ehemalige Vorgesetzte wegen Mordserie von Niels Högel begonnen
Vor dem Landgericht im niedersächsischen Oldenburg hat am Donnerstag ein Prozess gegen sieben frühere Vorgesetzte des wegen einer Mordserie an Patienten verurteilten Ex-Krankenpflegers Niels Högel begonnen. Die ehemaligen und teilweise noch bis heute beruflich tätigen leitenden Mitarbeiter von zwei Krankenhäusern sollen laut Anklage einzelne Taten Högels in 2001 und 2005 trotz Verdachtsmomenten nicht verhindert haben. Für den Prozess sind Termine bis Ende November angesetzt.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers warf die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten bei der Verlesung der Anklageschrift zum Prozessauftakt vor, trotz Verdachts gegen Högel aus Sorge um den Ruf ihrer Kliniken oder aus Angst vor Mobbingvorwürfen nicht eingeschritten zu sein und dadurch die Begehung weiterer Taten billigend in Kauf genommen zu haben. Zugleich seien sie aufgrund ihrer beruflichen Funktion aber jeweils verpflichtet gewesen, das Leben von Patienten zu schützen.
Högel hatte während seiner Dienstzeit auf Intensivstationen an zwei niedersächsischen Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zwischen 2000 und 2005 schwer kranke Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei. Högel wurde in mehreren Prozessen wegen Tötungsverbrechen an 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Mordes.
Die Staatsanwaltschaft wirft seinen früheren Vorgesetzten Totschlag durch Unterlassen, versuchten Totschlag durch Unterlassen oder auch Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen vor. Dabei geht es allerdings nur um einige wenige Verbrechen in sehr eng umrissenen Zeiträumen. Die Voraussetzungen für Anklagen und Verurteilungen in derartigen Konstellationen sind hoch, die Rechtslage gilt als kompliziert.
Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hatte die früheren Vorgesetzten Högels ursprünglich wegen weit mehr Fällen angeklagt. Das Gericht ließ die Anklagen aber aus rechtlichen Erwägungen nur eingeschränkt zu. Diese Entscheidung wurde anschließend auch vom Oberlandesgericht in Oldenburg bestätigt. Demnach sind die strengen juristischen Voraussetzungen, unter denen jemand wegen bloßen Unterlassens für Tötungshandlungen eines Anderen mitverantwortlich gemacht werden kann, bei den Beschuldigten des Prozesses nur in Einzelfällen erfüllt.
Im Fall der Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst etwa geht es laut Anklage um fünf Fälle im Mai und Juni 2005. Kurz zuvor war Högel dort von Kollegen bei der Verabreichung einer Injektion an einem Patienten quasi auf frischer Tat ertappt worden, was letztlich die Mordserie ans Licht brachte. Die Leitung ordnete intern eine Untersuchung bei dem Patienten an, ließ Högel aber einige Tage bis zu einem ohnehin geplanten Urlaub weiterarbeiten. In dieser Zeit beging er weitere Taten.
Zu den Angeklagten gehören unter anderem ein früherer Geschäftsführer eines der Krankenhäuser sowie und ein ehemaliger ärztlicher Leiter sowie Oberärzte und Mitglieder von Stationsleitungen. Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde kurz vor dem Start krankheitsbedingt abgetrennt. Es soll später nachgeholt werden.
A.Anderson--AT