-
Feuerwehrleute und Hubschrauber bekämpfen Brand in Naturschutzgebiet in Niederlanden
-
Steinmeier-Nachfolge: Linke regt Staatsoberhaupt aus Zivilgesellschaft an
-
Berliner CSD-Anschlag: "Viele offene Fragen" bei Sitzung von Innenausschuss
-
Tour de France Femmes: Sieg und Gelb für Reusser
-
Trumps umstrittener Justizminister Blanche nimmt Hürde für Ernennung
-
Feuerwehr meldet Fortschritte bei Bekämpfung der Waldbrände nahe Athen
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU-Innenminister demonstrieren Geschlossenheit
-
Italienische Müllabfuhr findet verlorenen Millionen-Lottoschein
-
Feuerwehr kämpft weiter gegen Waldbrand in Naturschutzgebiet im Südosten der Niederlande
-
US-Bundesstaat Michigan: Demokraten liefern sich Richtungs-Vorwahl um Senatsposten
-
10.000 Tonnen Fisch im Jahr: Behörden in Südfrankreich genehmigen Mega-Lachsfarm
-
US-Handelsdefizit geht im Juni leicht zurück
-
Fast 41 Grad: Neuer Temperaturrekord in Österreich gemessen
-
Badeverbote in Südwestfrankreich wegen Portugiesischer Galeeren
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert bei Krisensitzung Einigkeit
-
US-Finanzminister hält Hormus-Abkommen mit Iran bis Mittwoch für möglich
-
Bundesregierung bereitet neuen Zivildienst vor - bei Rückkehr der Wehrpflicht
-
Interne Mitteilung: Grafström distanziert sich von Infantino
-
Spotify will Abonnenten Tickets vor dem Start des Vorverkaufs anbieten
-
Zuviele Unsicherheiten: Traditionelle Prognose für französische Weinernte verschoben
-
Linke regt Steinmeier-Nachfolge aus Zivilgesellschaft an
-
Díaz-Comeback: Bayern gewinnen Test in Südkorea
-
Waldbrand breitet sich in Naturschutzgebiet im Südosten der Niederlande aus
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert nach Krisensitzung Einigkeit
-
Niedrigwasser gefährdet laut Ökonomen deutsches Wirtschaftswachstum
-
Auseinandersetzung in Köln: Vier Verletzte und sieben Festnahmen
-
Frachter in Straße von Hormus von Geschoss getroffen - Ein Vermisster
-
Bundestags-Innenausschuss berät über Konsequenzen aus Berliner CSD-Anschlag
-
Luxushotel Adlon in Berlin soll verkauft werden
-
Schwerdtner: Merz tappt bei Ceuta-Krise "in Falle der Ultrarechten"
-
Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche durch Hobbyfußballer
-
Linke: Nächster Bundespräsident soll aus Zivilgesellschaft kommen
-
NRW-Ministerpräsident Wüst: Kanzleramt "aktuell keine Option"
-
Marokko weist Verantwortung für Massenandrang von Migranten auf Ceuta zurück
-
Juli war heißester Monat seit Aufzeichnungsbeginn in Frankreich
-
Mindestens neun Tote bei gegenseitigen Luftangriffen Russlands und der Ukraine
-
Schwimm-EM: Wellbrock holt Gold - Bronze für Klemet
-
Urteil gegen Apple: Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein
-
Rund 50 Rinder bei Stallbrand in Niedersachsen verendet
-
Zwei Männer in Augsburg getötet - Polizei nimmt Verdächtigen fest
-
Streit um Aus für "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum
-
Unwettergefahr bei starker Hitze: Wetterdienst warnt vor neuen Gewittern
-
Dutzende Löschflugzeuge weiter im Einsatz gegen Feuer nahe Athen
-
"Frei erfunden": FIFA dementiert Infantino-Anrufe bei Trump
-
Schwacher Yen hilft: Toyota hebt Gewinnprognose an
-
Exfreundin mit Jagdmesser getötet: Mordurteil aus Bayern rechtskräftig
-
Niedrigwasser durch Trockenheit: Rheinpegel teilweise weiter auf Tiefststand
-
RB holt norwegischen Torhüter Nyland zurück
-
Waldbrände im Nordwesten der USA: Festnahme wegen mutmaßlicher Brandstiftung
-
Zweite Medaille: Synchronschwimmerin Bleyer gewinnt Bronze
Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)
Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.
Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.
Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.
Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.
R.Lee--AT