-
Epstein-Affäre: US-Regierung veröffentlicht verspätet Dokumente
-
Nach Berichten über Proteste gegen ICE: Zwei US-Journalisten verhaftet
-
Trump: Iran will ein Abkommen - US-"Armada" größer als bei Venezuela-Einsatz
-
Spanier Riera wird Toppmöller-Nachfolger bei Eintracht Frankfurt
-
Gold vor Augen: Handballer stürmen ins EM-Finale
-
US-Zentralbank: Trump nominiert Kevin Warsh als Fed-Chef
-
Wien: Aktivisten für dauerhafte Entfernung von Statue antisemitischen Bürgermeisters
-
Lkw-Fahrer in Balkanländern beenden Blockade an EU-Außengrenze
-
Deutsches Mixed-Team
verpasst Sieg im Willinger Windchaos
-
Epstein-Affäre: US-Regierung veröffentlicht am Freitag neue Dokumente
-
Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen gestartet
-
Russische Angriffe: Gouverneursrat der IAEA berät über nukleare Sicherheit der Ukraine
-
Vonn hofft nach Sturz noch auf Olympia: "Traum nicht vorbei"
-
Nach Bericht über Proteste gegen ICE: Früherer CNN-Moderator verhaftet
-
Brosius-Gersdorf: Frauen dürfen sich nicht entmutigen lassen
-
Prozess gegen italienische Beamte wegen Bootsunglück mit 94 toten Migranten begonnen
-
Vertrag bis 2029: Wück verlängert als Bundestrainer
-
"Jesus hatte Sex mit Maria Magdalena": Empörung über Äußerung von Kolumbiens Präsident
-
Djokovic knackt Sinner und bucht Finale gegen Alcaraz
-
Nach Göttlich-Vorstoß: WM-Boykott für DFB "derzeit kein Thema"
-
Israel gibt Öffnung des Grenzübergangs Rafah für Personenverkehr am Sonntag bekannt
-
Inflation zieht im Januar an: Verbraucherpreise steigen um 2,1 Prozent
-
Iran-USA-Konflikt: Teheran zu neuen Atomgesprächen "auf Augenhöhe" bereit
-
Deutschland übt gemeinsam mit Israel Abwehr von Cyberangriffen
-
Kreml bestätigt Trump-Bitte um begrenzte Feuerpause - Kiew bereit zu Waffenruhe im Energiebereich
-
Wetterdienst: Januar in Deutschland teils so schneereich wie seit 2010 nicht mehr
-
Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Verbraucherschutz
-
Schäferhunde: Genetische Vielfalt durch Krieg und populäre Deckrüden geschrumpft
-
Verbraucherpreise im Januar voraussichtlich um 2,1 Prozent gestiegen
-
Olympia-Generalprobe: Skicrosser feiern Dreifacherfolg
-
Deutsche Wirtschaft Ende 2025 um 0,3 Prozent gewachsen
-
Verkehrsgerichtstag will Alkohol beim Radeln und Handy am Steuer strenger ahnden
-
Rheinland-Pfalz: Bundespolizisten entdecken mehr als eintausend Küken in Auto
-
Zwei Tote in Bahnhof in Hamburg: Mann zerrt junge Frau mit sich vor U-Bahn
-
Merz nächste Woche in Golf-Region: Besuche in Saudi-Arabien, Katar und Emiraten
-
Trump nominiert Kevin Warsh als nächsten US-Zentralbankchef
-
Unabhängigkeitsbewegung in Alberta: Carney fordert USA zu Achtung kanadischer Souveränität auf
-
Kurdische Kräfte und syrische Regierung vereinbaren umfassendes Abkommen
-
"Definitiv Schluss": Preuß kündigt Karriereende an
-
Razzia gegen Kinderpornografie in Bayern: Wohnungen von 25 Verdächtigen durchsucht
-
Politiker der Regierungsparteien bringen Erhöhung der Tabaksteuer ins Spiel
-
Obdachlosen in Berlin totgetreten: Schuldspruch für Täter wird neu verhandelt
-
Bundesrat billigt strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen
-
Champions League: Kein Duell zwischen BVB und Bayer
-
Panama entzieht Hongkonger Betreiberfirma Lizenz für Kanal
-
Jahreszeitlich üblicher Anstieg: Mehr als drei Millionen Arbeitslose im Januar
-
Junge Union will Anreize für Frührente senken und Karenztage bei Krankheit
-
Lob im Bundesrat für Gesetzentwurf zu Wolf-Abschüssen
-
Busse und Bahnen stehen am Montag still: Streiks im kommunalen Nahverkehr
-
Trump droht Kanada mit Entzug der US-Zulassung für kanadische Flugzeuge
Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)
Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.
Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.
Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.
Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.
R.Lee--AT