-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
DFB-Pokal: Bayern empfängt Hertha, BVB in Frankfurt
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien
-
Nach Pokalerfolg: Eintracht besiegt HSV erneut
-
Matchwinner Havertz: Arsenal gewinnt in Liverpool
-
Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern
-
Traumhaftes Profidebüt: Malek El Mala rettet Köln einen Punkt
-
Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten
-
DEL: Mannheim gewinnt Spitzenspiel in Berlin
-
Vermögen und Onlineaktivitäten: China verstärkt Kontrolle von Partei-Funktionären
-
Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen
-
Massive Gewalt nach "GenZ-Protesten" - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Hamas-Behörden melden acht Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Überschattet von Spannungen im Schwarzen Meer: Präsidenten-Stichwahl in Bulgarien
-
St. Pauli hilft mit: Club siegt am Millerntor
-
Wagner feiert Premierensieg mit Querelenklub Hannover
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Deutlich weniger Schäden
-
Hunderte Festnahmen bei Protest gegen Verbot von propalästinensischer Gruppe in London
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Köln: Mehr als 20 Polizisten verletzt
-
Unglück löste riesige Protestbewegung aus: Serbien gedenkt Unglücks von Novi Sad
-
Hessens Innenminister: Bis zu 1500 gewaltbereite Störer bei Krawallen in Frankfurt
-
Spannung steigt vor US-Kongresswahlen - Richterin weist Weißes Haus in die Schranken
-
Atomanlage "Pickaxe Mountain": Trump bringt neue Angriffsziele im Iran ins Spiel
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall beginnt mit Warnstreiks
-
FC Bayern: Saibari und Gnabry fallen "vorerst" aus
-
Heftige Zusammenstöße bei Räumung von Protestcamps in Portugal
-
Indien: Tausende demonstrieren in Neu Delhi gegen Chef der Wahlkommission
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Weniger Festnahmen und Schäden
-
FBI macht Nordkorea für milliardenschweren Hackerangriff auf Binance verantwortlich
-
Pyrotechnik gegen Busse und Brandsätze: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Linke in Berlin stimmt für Koalitionsverhandlungen - Auftakt am Montag
-
Ballack weist Bayern-Kritik an Karl zurück
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protesten: Dobrindt lobt Polizeikonzept
-
Deutsche Bahn verlängert Last-Minute-Ticket-Angebot im Fernverkehr
-
Krypto-Börse Binance nimmt nach schwerem Hackerangriff Auszahlungen wieder auf
-
Mindestens ein Toter bei heftigen Regenfällen auf Galápagosinseln
-
Ausschreitungen nach "Gen Z"-Protesten - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Rubio: USA waren "nicht direkt" an Bolsonaro-Flucht aus Brasilien beteiligt
-
Reus glänzt als Assistgeber für Galaxy
-
Frustrierender Abend für Schröder
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien begonnen
-
Kritischer Kane: "Hätte noch eine Stunde draußen stehen können"
-
Hamilton beendet Durststrecke: "Erinnert mich an Michael"
-
Stuttgart: Demirovic schwärmt von Vorbereiter Undav
-
Füllkrug trifft immer weiter: "Mannschaft im Vordergrund"
-
BVB: "Leider nur ein Punkt von noch ganz vielen"
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien
SPD-Chef Klingbeil als "Dreck" beleidigt: Hamburger Gericht verwarnt 65-Jährigen
Wegen der Beleidigung des SPD-Bundesvorsitzenden Lars Klingbeil als "Dreck" hat ein Hamburger Amtsgericht einen Mann unter sogenanntem Strafvorbehalt verwarnt. Es verhängte nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Dienstag damit eine Art Geldstrafe zur Bewährung in Höhe von 900 Euro. Dieser muss der 65-Jährige erst bezahlen, wenn er erneut straffällig werden sollte.
Zugleich erteilte das Amtsgericht dem Beschuldigten demnach die Auflage, 500 Euro zugunsten gemeinnütziger Zwecke zu zahlen. Dies muss der Mann sofort und unabhängig von der zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe tun.
In dem Fall ging es laut Staatsanwaltschaft um ein von diesem im März vergangenen Jahres live über den Messengerdienst Telegram verbreitetes und danach öffentlich dort abrufbares Video. Darin bezeichnete der Mann den 47-jährigen SPD-Bundeschef, der inzwischen auch Vizebundeskanzler sowie Bundesfinanzminister ist, laut Anklageschrift als "Dreck".
Zur öffentlichen Verhandlung kam es, weil der Beschuldigte Widerspruch gegen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe einlegte. In der Anklage ging es dabei auch noch um den Vorwurf des unerlaubten Besitzes eines in einer Garage an dessen Wohnanschrift gefundenen Gewehrs. Davon wurde er in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft am Dienstag allerdings freigesprochen. Es war ihm nicht nachzuweisen, dass er davon gewusst hatte.
Wegen der Beleidigung Klingbeils erschien dem Gericht nach Angaben der Sprecherin eine Verwarnung ausreichend, weil der Mann zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Anklage folgte demnach aus einer Anzeige, die aber nicht von Klingbeil oder einem von ihm autorisierten Vertreter eingereicht wurde. Weitere Angaben dazu wurden nicht gemacht.
Politiker und Amtsträger werden im Rahmen ihrer Amtsausübung zusätzlich zum normalen strafrechtlichen Ehrschutz zusätzlich durch Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs geschützt. Dieser ahndet Beleidigungen und Verleumdungen, die öffentlich mit Blick auf ihre Tätigkeit erfolgen.
M.O.Allen--AT