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Pariser Berufungsgericht bestätigt Freispruch Polanskis von Verleumdungsvorwürfen
Ein Pariser Berufungsgericht hat im Fall von Verleumdungsvorwürfen zugunsten des französisch-polnischen Filmemachers Roman Polanski entschieden. Das Gericht bestätigte den Freispruch Polanskis und wies zugleich die Forderung der britischen Schauspielerin Charlotte Lewis nach Schadenersatz zurück. Der 91-Jährige war im Mai bereits in erster Instanz von dem Vorwurf freigesprochen worden, Lewis zu Unrecht der Lüge bezichtigt zu haben.
Die Schauspielerin hatte Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Daher war der Freispruch bereits rechtsgültig. Das Berufungsgericht hätte Polanski allerdings zur Zahlung von Schadenersatz verurteilen können.
In dem Verfahren ging es um ein Interview des Schauspielers von 2019, in dem er Lewis "abscheuliche Lügen" vorgeworfen hatte. Lewis hatte Polanski deswegen der Verleumdung angeklagt.
Sie hatte Polanski 2010 öffentlich bezichtigt, sie 1983 im Alter von 16 Jahren in Paris vergewaltigt zu haben. Sie sah nach eigener Aussage von einer Klage ab, weil sie davon ausging, dass der Fall verjährt sei.
Polanski hatte in dem Interview darauf verwiesen, dass die Schauspielerin sich selber in einem Klatschblatt damit gerühmt habe, den Regisseur verführt zu haben. Lewis erklärte während des Prozesses, falsch zitiert worden zu sein. Ein britischer Journalist sagte hingegen aus, die Schauspielerin damals für dieses Interview bezahlt zu haben.
Polanski, der mit Filmen wie "Rosemaries Baby" und "Der Pianist" zahlreiche Filmpreise gewonnen hat, wurde in der Vergangenheit von mehreren Frauen sexuelle Gewalt vorgeworfen. Bislang hat es jedoch nur ein Gerichtsverfahren gegen ihn gegeben: 1977 in den USA wegen Vergewaltigung der damals 13 Jahre alten Samantha Geimer.
Polanski hatte sich dem Verfahren durch Flucht nach Europa entzogen. Er bekannte sich damals schuldig wegen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen. Obwohl Geimer ihre Klage schon vor Jahren zurückzog, hat die US-Justiz das Verfahren nie eingestellt.
Im Mai wurde bekannt, dass ein in den USA geplanter Zivilprozess gegen Polanski wegen mutmaßlicher Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1973 fallengelassen wurde.
O.Brown--AT