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Münchner Landgericht reduziert Geldstrafe für früheren Torhüter Jens Lehmann
Nach einer Verständigung vor Gericht ist die Höhe einer Geldstrafe für den früheren Fußballnationaltorhüter Jens Lehmann deutlich reduziert worden. Das Landgericht München II verhängte am Freitag nach Angaben eines Sprechers eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 900 Euro gegen den 54-Jährigen, also insgesamt 135.000 Euro. Er ist demnach der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs in zwei Fällen schuldig.
Vorgeworfen wurde ihm, mit einer Kettensäge in den Händen in die Garage eines Nachbarn eingebrochen zu sein und dort einen Holzbalken angesägt zu haben. Auch sei er aus einem Münchner Parkhaus "Stoßstange an Stoßstange" mit einem anderen Auto gefahren, um die hohen Parkgebühren zu umgehen.
Das Amtsgericht Starnberg verurteilte Lehmann im Dezember noch zu einer höheren Strafe. Es setzte damals 210 Tagessätze zu je 2000 Euro an, also insgesamt 420.000 Euro. Gegen das Urteil legten sowohl der frühere Fußballer als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Das Landgericht setzte zunächst vier Verhandlungstermine an. Da es sich aber schon am Freitag mit Lehmann und der Staatsanwaltschaft verständigte, konnte bereits das Urteil fallen. Der frühere Torhüter hatte den Schuldspruch angenommen und seine Berufung auf die Strafe beschränkt.
Lehmann spielte für verschiedene Fußballklubs in Deutschland, Italien und England, von 1998 bis 2008 war er Teil der Fußballnationalmannschaft. Während der in Deutschland ausgetragenen Weltmeisterschaft 2006 stand er im Tor der deutschen Mannschaft.
J.Gomez--AT