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Rheinland-pfälzisches Gericht verbietet Haltung von Minischweinen in Wohngebiet
Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße hat das Halten von Minischweinen in einem allgemeinen Wohngebiet verboten. Ein Ehepaar darf die Tiere nun nicht mehr im eigenen Garten halten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Anlagen zur Tierhaltung seien in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. (Az.: 5 K 427/24.NW)
Das Paar wohnt in einem Wohngebiet in Haßloch. Seit 2022 hält es in seinem Garten zwei Minischweine. Der Landkreis Bad Dürkheim forderte das Paar im November 2023 nach Beschwerden durch Anwohner auf, die Schweine zu entfernen. Dagegen legten die Kläger Widerspruch ein.
Ihre Klage vor Gericht scheiterte nun. Eine Kleintierhaltung ist laut Baunutzungsverordnung nur möglich, wenn sie in dem Baugebiet üblich ist und den Rahmen einer für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbeschäftigung nicht sprengt.
Zu den Kleintieren gehören Katzen oder Hunde. Die Haltung von Ziegen, Schweinen oder Schafen ist heute in allgemeinen Wohngebieten jedoch unüblich und unzulässig. Bei Schweinen komme es zu für Wohngebiete ungewöhnlichen Geräusch- und Geruchsbelästigungen, entschieden die Richter.
H.Gonzales--AT