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Gericht urteilt in Coronastreit von Julia Neigel mit Land Sachsen gegen Sängerin
In einem Rechtsstreit der Sängerin Julia Neigel mit dem Freistaat Sachsen wegen bestimmter Einschränkungen in der Coronazeit hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen eine erste Entscheidung getroffen. Neigel wandte sich gegen sogenannte 2G-Plus-Regeln bei Veranstaltungen und ein Veranstaltungsverbot während der Pandemie - dieser Antrag wurde nach Mitteilung vom Freitag nun abgelehnt. Es handelte sich allerdings erst um ein Teilurteil, wie das Gericht weiter mitteilte.
Über einen weiteren Antrag Neigels werde noch entschieden. Konkret ging es im aktuellen Teilurteil um die sächsische Coronaverordnung vom November 2021 in der Fassung vom Februar 2022. Darin waren 2G-Plus-Bestimmungen - also der Zugang nur für Geimpfte oder Genesene mit negativem Coronatest - für bestimmte Einrichtungen vorgesehen. Großveranstaltungen und Feste waren verboten.
Die Gründe für seine Entscheidung veröffentlichte das Gericht noch nicht, das soll in etwa zwei Monaten passieren. Neigel kann noch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen. Innerhalb der kommenden beiden Monate soll auch über den zweiten Normenkontrollantrag Neigels entschieden werden, mit dem sie sich gegen 2G-Regeln unter anderem für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und die Innengastronomie in der Pandemie wandte.
Julia Neigel wurde Ende der 80er Jahre als Jule Neigel bekannt. Die 57-Jährige singt auch mit der Band Silly.
A.Williams--AT