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Zwei weitere Urteile in Allgäuer Tierschutzskandal: Gericht verhängt Geldstrafen
In einem weiteren Verfahren um den als Allgäuer Tierschutzskandal bekannt gewordenen Fall von Tierquälerei auf einem Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach sind zwei Mitarbeiter zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Memmingen verurteilte am Freitag den 34 Jahre alten Niederländer Marcel H. zu 90 Tagessätzen je 50 Euro, also 4500 Euro. Die 32 Jahre alte Deutsche Ursula G. bekam eine Strafe von 55 Tagessätzen zu 80 Euro, also 4400 Euro.
H. wurde wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassen in 28 Fällen und wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren in zehn Fällen verurteilt. G. wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassen in 28 Fällen und quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren in zwei Fällen.
Einem Gerichtssprecher zufolge kam es zu den Verurteilungen wegen Unterlassens, weil die Angeklagten es versäumt hatten, dafür zu sorgen, dass kranke Tiere durch einen Tierarzt behandelt werden. Ursprünglich richtete sich das Verfahren gegen zwei Landwirte und vier Angestellte, vier Verfahren wurden aber abgetrennt und finden später statt.
Die beiden Verurteilten legten umfassende Geständnisse ab und bedauerten das den Kühen zugefügte Leid. Ihr Verhalten erklärten sie aus Zwängen, die aus innerbetrieblichen Abläufen und Vorgaben resultierten.
Das Gericht wertete diese Umstände und die Dauer des Verfahrens als strafmildernd. Vor knapp einem Jahr hatte das Landgericht Memmingen bereits den für den Hof verantwortlichen Landwirt und dessen Vater verurteilt. Der Landwirt muss zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, der Vater bekam eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
R.Chavez--AT